In der Sitzung der BVV am 26.09.2017 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten überwiesen:
Drs. VIII/0270
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den bestehenden Geltungsbereich der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf dem Königsheideweg über die Querungshilfe (Königsheideweg 226) und die Bushaltestelle hinaus bis hin zum Beginn der Königsheide auszuweiten.
Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2018 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (15:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den Straßenabschnitt zwischen Sterndamm / Königsheideweg und Königsheideweg / Segelfliegerdamm mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 6 und 18 Uhr auszustatten.
Begründung der Beschlussempfehlung:
Das Verkehrsaufkommen im östlichen Königsheideweg hat sich in den letzten Jahren extrem verstärkt. Offenbar wird der Bereich zwischen Segelfliegerdamm und Sterndamm als Stauausweichstrecke benutzt. Der Fußgängerüberweg in Höhe Herrenhausstraße, den viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Melli-Beese-Grundschule benutzen, bietet leider nur eine Scheinsicherheit. Oft passiert es, dass Fußgänger / Kinder, die am Überweg stehen, von vorbeifahrenden Autos übersehen werden. In diesem Bereich können beidseitig Fahrzeuge parken. Die Straße und die Gehwege sind, gerade für Kinder, schlecht einsehbar.
Außerdem befindet sich eine Kindertagesstätte im Königsheideweg, vor der erst recht mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden sollte.