In der Sitzung der BVV am 26.01.2012 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss überwiesen:
Drs. VII/0075
Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass sogenannte offene Wohnungen, in denen vor allem homosexuelle Päderasten auf Opfersuche gehen und die damit der Begünstigung von Vergehen und Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung dienen, in geeigneter Weise transparent zu machen.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.02.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:15:0) die Ablehnung des Antrages.
Begründung:
Der Antrag ist mit dem deutschen Recht nicht vereinbar.