Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt
1. den Entwurf des Bebauungsplans XVI-15 vom 12. Oktober
2005 (Anlage 1 des BA-Beschlusses 509/06) und die Begründung vom Januar 2006
(Anlage 2 des BA-Beschlusses 509/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,
2. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplans XVI-15 (Anlage 3 des BA-Beschlusses 509/06) nach § 12 Abs. 2 Nr.
4 BezVG.
Dieser
Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren.