Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation als Dienst- oder Sachleistungen erhalten, können diese Leistungen als Persönliches Budget (als Geldleistung oder ersatzweise auch als Gutschein) erhalten. Diese Geldleistung, die behinderten Menschen dann zur Verfügung haben, können einen Zuwachs an Lebensqualität, an Selbstbestimmung und Kompetenz bedeuten.

Was ist zu tun?

Einen Antrag stellen!
Es können verschiedene Leistungsträger in Frage kommen, je nach dem, von welcher Stelle man seine bisherigen Sachleistungen erhält; z.B. vom Sozialamt oder Jugendamt, der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, auch Pflege- und Krankenkasse, Berufsgenossenschaften, die Rentenversicherung und andere mehr.
Erhalten Sie z.B. Leistungen aus dem Sozialamt, so beantragen Sie das Persönliche Budget dort.
Bedenken Sie: es erfolgt hier eine Einkommens- und Vermögensprüfung. Erhalten Sie noch von anderen Stellen Sachleistungen, so sind diese Stellen auch zu beteiligen. Dies regelt ihr Ansprechpartner (=Beauftragter), bei dem Sie zuerst vorgesprochen haben.
Sie – die Menschen mit Behinderungen – sind in der Verantwortung, ihr Persönliches Budget selbst zu verwalten!

Zielvereinbarung

Ihr Leistungsträger wird mit Ihnen eine Zielvereinbarung abschließen. Diese beinhaltet, welche persönlichen Förder- und Leistungsziele mit Ihnen verabredet werden. Diese sollen zu einem bestmöglichen Hilfeangebot führen.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget wird zunächst die Höhe der bisher bewilligten Leistungen nicht übersteigen. Es kann dann jedoch durch Sie individuell (natürlich zweckentsprechend) eingesetzt werden. Es schafft Ihnen weit mehr persönliche Entscheidungsfreiheit, als bisher.

Wie lange erhält man das Persönliche Budget?

Zunächst soll die Bewilligungsdauer zwei Jahre betragen. Dann werden in weiteren Gesprächen die Wirksamkeit und Ihre Erfahrungen beurteilt und das Budget dem tatsächlichen Bedarf angepasst.

Unabhängige Beratungsstellen

  • AG für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e.V.
    Frau Stenger
    Tel: 6140 14 00
    Internet: http://asl-berlin.de
  • Bln. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V.
    Frau Marquardt
    Tel: 44054424
    Internet: http://www.bzsl.de

Ansprechstellen im Bezirksamt Treptow-Köpenick

  • Amt für Soziales
    Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin
    Frau Schulz, Tel: 90297 6065
    Frau Schlechte, Tel: 90297 6091
  • Jugendamt Treptow-Köpenick
    Zum Großen Windkanal 4, 12489 Berlin
    Frau Zwick, Tel: 90297 4916

Infos auch im Internet:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a722-persoenliches-budget-broschuere.html

Eine Servicestelle, die sich als erste Ansprechpartnerin anbietet, findet man unter
www.reha-servicestelle.de