Wichtige Informationen der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Karton mit einem Informationszeichen

Behinderungsbedingte Umbauvorhaben in der Wohnung

Durch Alter, Krankheit, Unfall oder ähnliche Ereignisse kann ein Verlust von Körperfunktionen auftreten, der es nötig macht, kleinere aber auch große Veränderungen in der Wohnung vornehmen zu müssen. Wenn nicht bauliche Gründe dagegen sprechen, müssen Vermieter Umbauansinnen in der Wohnung auch dulden. Sprechen Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Vermieter!

Rat erhalten Sie auch bei:
  • Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Tel. 90297-6119), Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin-Adlershof
  • Beratungsstelle für Behinderte, Krebs- und Aidskranke des Gesundheitsamtes (Tel: 90297-4840), Hans-Schmidt-Str. 16, 12489 Berlin-Adlershof
    Pflegestützpunkt
  • 12439 Berlin-Niederschöneweide, Spreestraße 6, Tel: 3906 3825
  • 12489 Berlin-Adlershof, Hans-Schmidt-Straße 18, Tel: 0800 265 080 27450
  • 12587 Berlin-Friedrichshagen, Myliusgarten 20, Tel: Tel: 259 282 45
Für die (ggf. nur teilweise Finanzierung) können je nach persönlichen Voraussetzungen folgende Leistungsträger in Frage kommen:

Grundsätzliche Regel:
VOR der Umbaumaßnahme mit Vermieter sprechen.
VOR Auftragserteilung Anträge an Leistungsträger stellen. Nachträglich wird in der Regel nichts erstattet.

Unter http://nullbarriere.de können wichtige Anregungen und Informationen abgerufen werden.

Ambulante Wohngruppen können nach dem Pflege-Neuordnungsgesetz mit einem Zuschuss von 200 € je Bewohner_in unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, gleichsam wird (befristet) die Gründung von ambulanten Wohngruppen (2.500 € pro Person, maximal 10.000 € je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der betreffenden Wohnung gefördert. Ansprechstelle ist die jeweilige Pflegekasse.
Das seit dem 1.1.15 in Kraft getretene Erste Pflegestärkungsgesetz PNG hat die Zuschussbeträge für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auf 4000 € erhöht.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Um einer Behinderung vorzubeugen, sie zu mildern und eine Teilhabe behinderter Menschen am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen, kann Eingliederungshilfe gewährt werden. Diese kann sowohl für ambulante wie auch für stationäre Maßnahmen sowie für Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit eingesetzt werden. Anträge sind zu richten an: das
Sozialamt Treptow-Köpenick, Sachgebiet Fallmanagement Eingliederungshilfe Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin – Adlershof, Tel: (030) 90297- 6065

Fahrten mit der Deutschen Bahn

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, Bl, H oder GL sowie einer gültigen Wertmarke zum SB-Ausweis haben seit dem 1.9.2011 Freifahrt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (gilt in der 2. Klasse von RB-, RE-, IRE- und S-Bahnzügen). Damit entfällt die bisherige Regelung des 50km-Umkreises um den Wohnort. Ausgeschlossen von der unentgeltlichen Beförderung sind Fahrten in EC, IC und ICE. Die Deutsche Bahn veröffentlicht regelmäßig Schriften für behinderte Reisende. In Fernzügen gelten gesonderte Regelungen.
Die MobilitätsService-Zentrale der Deutschen Bahn ist unter der Rufnummer 01805/512512 zu erreichen. Fax: 0681 9359650 http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/uebersicht.shtml

Gebühren - Rundfunk und Fernsehen

Ermäßigung und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Das Gesetz zum fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 20. Mai 2011 regelt die Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag neu.
Seit dem 1. April 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 17,50 €.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio unter der Rufnummer 01806 999 555 10 erreichbar.
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, zahlen einen Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro)
Menschen mit Behinderung, die bestimmte staatliche Sozialleistungen sowie Pflegegeld nach Landesrecht (dazu zählt auch das Gehörlosen- und Blindengeld!) erhalten, haben jedoch Anspruch auf eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach SGB XII werden – wie bisher auch – auf Antrag ganz von der Beitragspflicht befreit.
Empfänger von staatlichen Sozialleistungen können ebenfalls ganz von der Beitragspflicht befreit werden, wenn Sie Bezieher von bestimmten Sozialhilfeleistungen, von Arbeitslosengeld II, von Ausbildungsförderung sind. Hierzu wenden sich Antragsteller an die jeweils zuständige Behörde.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

Quelle: www.rundfunkbeitrag.de

KfZ-Hilfe

Verschiedene Leistungsträger können im Rahmen von berufsfördernden Leistungen finanzielle Hilfen zur
  • Beschaffung eines KfZ (einkommensabhängig),
  • behinderungsbedingten Zusatzausstattung (einkommensunabhängig) und/oder
  • Erlangung der Fahrerlaubnis (einkommensabhängig) erbringen.

Als Leistungsträger kommen je nach individueller Voraussetzung in Frage: Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt und das Sozialamt. In Ausübung des Sozialgesetzbuches IX gibt es in einigen Bezirken Servicestellen, die auch diese Anträge annehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten. Bitte erkundigen Sie sich unter www.reha-servicestellen.de
oder bei der Behindertenbeauftragten, wo Sie diese Servicestellen erreichen können.

KfZ-Steuer

(Seit März 2014 ist die Zollverwaltung zuständig!)
Anspruchsberechtigte für KfZ-Steuerbefreiung oder -ermäßigung wenden sich in Berlin an das
Zollamt Marzahn
Hellersdorfer Weg 35, 12689 Berlin
Telefon: 030 93646-0
Fax: 030 93646-111
E-Mail: postabfertigung.za-berlin-marzahn@zoll.bund.de oder
kfz-steuer.marzahn@zoll.bund.de

Leistungen nach SGB XII Häusliche Pflege

Wer nicht schwer pflegebedürftig, wohl aber hilfsbedürftig ist, kann einen Antrag auf häusliche Pflege stellen. Die Pflege kann als Pflegeleistung (z.B. durch eine Sozialstation) oder als Nachbarschaftshilfe gewährt werden. Bei diesen Leistungen wird das Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie der unterhaltspflichtigen Angehörigen mit berücksichtigt. Anträge sind zu richten an das
  • Sozialamt Treptow-Köpenick, Bereich Hilfe zur Pflege und Landespflegegeldgesetz,
    PF 910240, 12414 Berlin Dienstgebäude Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin – Adlershof, Tel: 90297-6072

Parkerleichterung - blauer und orangefarbener Parkausweis

Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), blinde Personen (Bl) sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie können eine Berechtigung beantragen bei:
  • Bezirksamt Treptow-Köpenick -Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde R
    Postfach 910240 12414 Berlin Tel: 90297-4626 oder – 4627; Fax: 90297 – 4631 ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
    Dienstgebäude: Salvador-Allende-Str. 80 A , 12559 Berlin
    Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung.
    Ansprechpartnerinnen sind Frau Gentsch und Frau Gensichen.

Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf können Sie einen Antragsvordruck anfordern. Eine Sofortbearbeitung bei persönlichem Erscheinen ist nicht möglich. Personenbezogene Parkplätze in Wohn- oder Arbeitsplatznähe sind bei der gleichen Behörde zu beantragen.
Diese werden jedoch nur angeordnet, soweit keine Abstellplätze außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes vorhanden sind und wenn Parkraummangel besteht.
Eine weitergehende Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis) kann schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und der Feststellung des Merkzeichen G und B einem GdB von wenigstens 70 allein wegen der Funktionsstörung an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit einem GdB von wenigstens 50 sowie Feststellung der Merkzeichen „G” und „B”
Morbus Crohn bzw. Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60
Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung
zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in bestimmten Bereichen berechtigen.
Zur Beantragung ist eine Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes erforderlich. Die Antragstellung erfolgt an die Straßenverkehrsbehörde, die im Zuge der Amtshilfe das Versorgungsamt beteiligt.
Das Parken auf Sonderparkplätzen ist ausschließlich den Inhabern der Parkausweise gestattet.
Das sichtbare Einlegen des eigenen Schwerbehindertenausweises berechtigt hier nicht zum Parken und kann entsprechende Ahndung durch die Ordnungsbehörden nach sich ziehen.
Die Sonderparkgenehmigung gilt nur, wenn der/die berechtigte Schwerbehinderte selbst das Fahrzeug nutzt. Dazu muss er/sie dieses jedoch nicht selbst fahren.

Persönliche Assistenz und Persönliches Budget

Wenn Ihr Bedarf an Assistenzleistung Einzelleistungen im pflegerischen Rahmen übersteigt, können finanzielle Hilfen ergänzend zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden. Es bieten sich hier besonders qualifizierte Pflegedienste an. Auch ist es möglich, dass Sie Ihre Pflege und Betreuung im Rahmen eines Persönlichen Budgets selbst organisieren und finanzieren. Lassen Sie sich im Sozialamt oder bei kompetenten Trägern beraten. Zum Beispiel hier:

Pflegegeld nach dem Berliner Landespflegegeldgesetz

Hiernach können blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Personen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen beantragen. Dieses Pflegegeld ist einkommens- und vermögensunabhängig, wird jedoch mit gewährten Leistungen aus der Pflegeversicherung verrechnet. Anträge sind zu richten an das Anträge sind zu richten an das
  • Sozialamt Treptow-Köpenick, Bereich Hilfe zur Pflege und Landespflegegeldgesetz, PF 910240, 12414 Berlin Dienstgebäude Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin – Adlershof, Tel: 90297-6072
  • Bei Kindern bis zum 18.Lebensjahr:
    Jugendamt Hans-Schmidt-Str. 10, 90297-4916

Schwerbehindertenausweis

Gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch vom 1. Juli 2001 liegt die Schwerbehinderteneigenschaft vor bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 20 erhalten keinen Ausweis, sondern einen Bescheid. Sie können bei einem GdB von wenigstens 30 auf Antrag vom zuständigen Arbeitsamt einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn die betriebliche Situation dieses erforderlich macht (z.Bsp. zu erwartende Kündigung) oder die Erlangung eines Arbeitsplatzes damit in Aussicht ist. Der Antrag auf Anerkennung des Grades der Behinderung, auf Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Ausweises ist zu richten an:
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
    Abt. IV Versorgungsamt
    Sächsische Straße 28 ; 10713 Berlin-Wilmersdorf R
    Postanschrift: PF 310929 10639 Berlin infoservice@lageso.berlin.de
    Fahrverbindung: U3 oder U7 bis Fehrbelliner Platz oder
    Busverbindung:101, 104, 115 bis Fehrbelliner Platz.
    KundenCenter: Schwerbehindertenangelegenheiten (030) 90229-6464

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
SonderFahrDienst / Wertmarken (030) 90229-6433

Antrag: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/antrag/
Antragsformulare sind auch bei der Behindertenbeauftragten, in den Bürgerämtern sowie bei der Beratungsstelle des Gesundheitsamtes
Hans-Schmidt-Str.16, 12489 Berlin, Tel: 90297-4840 erhältlich.

Der Schwerbehindertenausweis ist grün bzw. grün/orange und kann mit folgenden Merkzeichen versehen sein:
  • G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H Hilflosigkeit
  • BL Blindheit
  • GL Gehörlosigkeit
  • RF Befreiungsanspruch von der Gebührenpflicht für Rundfunk u. Fernsehen
  • B Notwendigkeit ständiger Begleitung
  • T Berechtigung zur Nutzung des Sonderfahrdienstes im Land Berlin
Beim Vorhandensein folgender Merkzeichen ergibt sich ein Anspruch auf folgende Nachteilsausgleiche:
  • RF Berechtigung zum ermäßigten Rundfunkbeitrag
  • G, GL Berechtigung zum Kauf einer Wertmarke beim Versorgungsamt für die
    ansonsten kostenfrei bleibende Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und Regionalverkehrs bundesweit
    • 72 Euro für 1 Jahr
    • 36 Euro für ½ Jahr oder
    • 50 % KfZ-Steuerermäßigung
  • aG Berechtigung zum Kauf einer Wertmarke (Kosten wie bei Merkzeichen G) und KfZ-Steuerbefreiung
  • BL und H Berechtigung zum kostenlosen Erhalt der Wertmarke und KfZ Steuerbefreiung
  • B eine Begleitperson darf kostenlos mitfahren

Beim Vorliegen der Merkzeichen G, GL bzw. aG und dem Zusammentreffen mit Arbeitslosengeld II, (Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II), Leistungen der Sozial- oder Jugendhilfe (SGB XII und SGB VIII) oder Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten, wird die Wertmarke kostenlos ausgegeben.

Sonderfahrdienst für mobilitätsbehinderte Menschen aus Berlin - SFD

Das Versorgungsamt stellt die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme am Sonderfahrdienst fest und erteilt dann das Merkzeichen T auf dem Schwerbehindertenausweis.
Der Sonderfahrdienst SFD (ehemals Telebus) und ergänzt den bereits bestehenden barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr.
Es gibt eine Zuzahlungsregelung, die Abrechnung erfolgt über ein Magnetkartensystem. Betreiber ist die WTB eG. Telefon: (030) 26 10 23 00 Fax: (030) 26 10 23 99, info@sfd-berlin.de
Notfall-Telefonnummer: (030)26 10 22 30
Infos und Magnetkarten über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Tel.: 90229-6464, infoservice@lageso.berlin.de

Stationäre Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen leben, finanzieren diese zunächst aus Leistungen der Pflegeversicherung, aus eventuell vorhandenem Vermögen und aus eigenem Einkommen. Wenn diese Mittel nicht ausreichen, setzt die Sozialhilfe ein. Anträge sind zu richten an:

Telekommunikation (unverbindliche Information, bitte beim Anbieter den aktuellen Stand erfragen)

Schwerbehinderte Personen, die ermäßigten Rundfunkbeitrag entrichten oder von der Beitragspflicht befreit sind, erhalten vom Anbieter Telekom zu ihrem Festnetzanschluss einen freiwilligen Sozialtarif.
http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/faq-1001867
Telekom-Shop im Forum Köpenick, Bahnhofstr. 33-38, 12555 Berlin Tel: 030 65322988

Toilettenschlüssel - Einheitsschließsystem

Bundesweit wird für Rollstuhlbenutzer-WC-Anlagen auf Autobahnrastplätzen einschließlich der City-Toiletten in Berlin und vieler weiterer öffentlicher WC´s in der Bundesrepublik ein Einheitsschließsystem verwendet.
Der Schlüssel ist erhältlich beim Sozialverband VdK und kostet 21,45 € incl. Versand.
Sozialverband VdK; Linienstr. 131, 10115 Berlin Tel:86 49 10-18
Einzureichen ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit aG und/oder T.
Weiterhin möglich: Merkzeichen G und B und GdB ab 70.
Auch gilt der Nachweis über eine chronische Darmerkrankung oder künstliche Darm- oder Harnableitung als Berechtigungsgrund.

Wenn Sie Pflege benötigen...

Pflegeversicherung SGB XI
Pflegebedürftige Personen bzw. deren Angehörige oder Betreuer wenden sich an die Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Der Medizinische Dienst begutachtet den Pflegeumfang und stellt eine Pflegestufe fest.

  • Pflegestufe I: mind. 1x täglich 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege mind.45 Minuten) mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflegestufe II: mind. 3x täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität-mind. 3 Std. (dav: Grundpflege mind. 2 Stunden) mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflegestufe III: rund um die Uhr Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (dav: Grundpflege mind. 4 Stunden) mehrfach in der Woche hauswirtschaftlicher Versorgung
Folgende Beträge gelten ab 01.01.2015: Geldleistungen (an Pflegebedürftige) (mtl.):
  • Stufe 0: 123 €*
  • Stufe I: 244 €/316 €*
  • Stufe II: 458 €/545*
  • Stufe III: 728 €
Sachleistungen (an den Pflegedienst )( mtl.):
  • Stufe 0: 231 €*
  • Stufe I: 468 €/689€*
  • Stufe II: 1.144 €/1.298 €* €
  • Stufe III: 1.612€/1.995€**

(*) für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z.Bsp. Demenz
(**) bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf

Geld- und Sachleistungen können kombiniert werden.

Weiterhin sind Leistungen der Kurzzeitpflege (bis zu 4 Wochen/Jahr bis zu 1.612 €) möglich. Für sog. Ersatzpflege bis zu 6 Wochen/Jahr können ebenso bis zu 1.612 € verwendet werden. Beträge können auch verrechnet werden.
Für Pflegehilfsmittel (Geräte und Sachmittel zur häuslichen Pflege) können monatlich bis zu 40€ verwendet werden. Zudem gewährt die Pflegekasse bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 €.
Wenn mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen wohnen, können diese Leistungen bis zu 16.000€ betragen.

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten zusätzlich 205 €/Monat (gilt für Pflegestufe 0 bis III).

Bei vollstationärer Pflege (im Heim) werden Pflegebedürftige mit folgenden Beträgen unterstützt:
  • 1.064€ bei Pflegestufe I
  • 1.330€ bei Pflegestufe II
  • 1.612€ bei Pflegestufe III
  • 1.995€ bei Härtefall mit Demenz

Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z.B. bei Demenzerkrankungen, geistigen und z.T. psychischen Behinderungen) können ebenfalls einen Leistungsanspruch (Betreuungsgeld) haben. Der Grundbetrag von 100€ monatlich kann bis auf 200 € monatlich angehoben werden – je nach Betreuungsaufwand.
Diese Leistungen sind nicht an die sonstigen Pflegestufen gebunden, können also auch bei der sog. Pflegestufe 0 einsetzen. Pflegebedürftige und Demenzkranke können die bisherigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nun auch häusliche Betreuung erhalten.

Wichtige Adressen für beschäftigte, arbeitslose und/oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen

Agentur für Arbeit Berlin Süd
  • Die Agentur für Arbeit Berlin Süd berät bei Fragen rund um die Themen Ausbildung und Beschäftigung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden.
    Sonnenallee 282 12057 Berlin
    Tel. 0800 4 5555 00 gebührenfrei
    Fax: 030-5555 77 2608
    E-Mail: Berlin-Sued.Team261@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Treptow-Köpenick Jobcenter Treptow-Köpenick Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Integrationsamt
  • Kündigungsschutz, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Technischer Beratungsdienst, Verwendung der Ausgleichsabgabe
    Turmstr. 21, 10559 Berlin
    Telefon: 0 30 9 02 29-3304
    Fax: 0 30 9 02 29-33 99
    E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de
Integrationfachdienst Berlin Süd Lebenswelten e.V.
  • Berufsbegleitung für Arbeitnehmer mit Behinderung
    Hoffmannstr. 18, 12435 Berlin
    Tel: 684 09 46 0
    Fax: 684 09 46 89
    E-Mail: ifd@lebenswelten.de

Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen * Die Mitarbeiter_innen des IFD für hörbehinderte Menschen beraten in Deutscher Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitender Gebärde. WIB Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH Charlottenburger Str. 140 13086 Berlin (Nähe Antonplatz) Tel: 48 49 59 509 Fax: 48 49 59 55 E-Mail:” lnfo@wib-ev.de(E-Mail)

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (Rb-Wohnungen)

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (kurz Rb-Wohnungen) zeichnen sich durch eine besondere Gestaltung und Aufteilung der Wohnfläche aus. Wichtigste Kriterien sind ausreichende Bewegungsflächen, Stufen- und Schwellenlosigkeit, besondere Türbreiten und Anforderungen an Funktionsräume wie Sanitärraum, Küche, Abstellplatz.
Weitgehend barrierefreie Wohnungen sind nach der Bauordnung für Berlin in allen Neubauvorhaben in einer definierten Anzahl zu berücksichtigen.

Unter www.rb-wohnungen.de ist ein berlinweiter Abruf vorhandener Wohnungen möglich.
Die Übersicht erstellt das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Hinweise zum Erhalt von Rb-Wohnungen: Falls ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gefordert ist, kann dieser beim Wohnungsamt in den Bürgerämtern beantragt werden. Rollstuhlbenutzer erhalten auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze einen WBS. Informationen über weitgehend barrierefreien Wohnungen, die nicht im Kontingent des Integrationsamtes enthalten sind, können Sie (soweit dieses Projekt vom Jobcenter gefördert wird) beim
Johannisthaler Technikverein, Groß-Berliner-Damm 73c, 12487 Berlin, R
Tel: (030) 6096 6771 erfragen. E-Mail: mail@jotev.de