Durch Alter, Krankheit, Unfall oder ähnliche Ereignisse kann ein Verlust von Körperfunktionen auftreten, der es nötig macht, kleinere aber auch große Veränderungen in der Wohnung vornehmen zu müssen. Wenn nicht bauliche Gründe dagegen sprechen, müssen Vermieter Umbauansinnen in der Wohnung auch dulden. Sprechen Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Vermieter!
Rat erhalten Sie auch bei:- Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Tel. 90297-6119), Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin-Adlershof
- Beratungsstelle für Behinderte, Krebs- und Aidskranke des Gesundheitsamtes (Tel: 90297-4840), Hans-Schmidt-Str. 16, 12489 Berlin-Adlershof
Pflegestützpunkt - 12439 Berlin-Niederschöneweide, Spreestraße 6, Tel: 3906 3825
- 12489 Berlin-Adlershof, Hans-Schmidt-Straße 18, Tel: 0800 265 080 27450
- 12587 Berlin-Friedrichshagen, Myliusgarten 20, Tel: Tel: 259 282 45
- Ihre Pflegekasse (bei Vorliegen einer Pflegestufe)
- Ihre Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
- Integrationsamt (bei berufstätigen Schwerbehinderten) Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, Tel: 90297-0, E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de
- Sozialamt, Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin (nachrangig, bei Vorliegen sozialhilferechtlicher Voraussetzungen)
- Kredite über Ihre Hausbank ( KfW-Programm “Altersgerecht umbauen”) https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003091_M_159_AU.pdf
Grundsätzliche Regel:
VOR der Umbaumaßnahme mit Vermieter sprechen.
VOR Auftragserteilung Anträge an Leistungsträger stellen. Nachträglich wird in der Regel nichts erstattet.
Unter http://nullbarriere.de können wichtige Anregungen und Informationen abgerufen werden.
Ambulante Wohngruppen können nach dem Pflege-Neuordnungsgesetz mit einem Zuschuss von 200 € je Bewohner_in unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, gleichsam wird (befristet) die Gründung von ambulanten Wohngruppen (2.500 € pro Person, maximal 10.000 € je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der betreffenden Wohnung gefördert. Ansprechstelle ist die jeweilige Pflegekasse.
Das seit dem 1.1.15 in Kraft getretene Erste Pflegestärkungsgesetz PNG hat die Zuschussbeträge für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auf 4000 € erhöht.