Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Aufenthaltsort des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:

Societe Civile “NINA” Papeete/ Tahiti

letzte bekannte Anschrift:
- unbekannt -

Für die vorbezeichnete Gesellschaft ist ein Bescheid unter dem

Aktenzeichen 09.18/I 3/120/287/20

erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist.

Der Bescheid vom 01.12.2020 wird daher gemäß § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrens-gesetzes (BlnVwVfG) vom 5. Juli 2018 in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungs-gesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.
Die Bekanntmachung wurde am 02.12.2020 veröffentlicht. Mit Ablauf des 17.12.2020 gilt der Bescheid als zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können

Der Betroffene oder sein Bevöllmächtigter kann – gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises – den Originalbescheid beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umweltschutz, Neue Krugallee 4, Haus 12, 12435 Berlin, Zimmer 210, einsehen. Sollte das Zimmer vorübergehend nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter in den umliegenden Zimmern.

Im Auftrag

(im Original unterzeichnet)