Flurstücksrückverfolgung

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Was ist eine Flurstücksrückverfolgung?

Eine Art der Nutzung des Liegenschaftskatasters ist die Flurstücksrückverfolgung. Ein heute bestehendes Flurstück kann chronologisch in seiner Entwicklung aus früheren Flurstücken mit ihren Flurstücksbezeichnungen dargestellt werden, um z. B. Voreigentümer aus dem Grundbuch zu ermitteln.
Häufig ist eine Flurstücksrückverfolgung zurück bis zum Jahr 1933 eine wichtige Voraussetzung zur Erlangung einer Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung.

Was ist ein Flurstück?

Das Flurstück ist ein geometrisch eindeutig bestimmter Teil der Erdoberfläche. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters.
Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Was ist das Liegenschaftskataster ?

Das Liegenschaftskataster ist der Nachweis von
  • tatsächlichen Verhältnissen an Liegenschaften
  • rechtlichen Verhältnissen an Liegenschaften. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Grundstücke können aus mehreren Flur- stücken bestehen.
Das Liegenschaftskataster besteht aus:
  • der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK)
    Das ist die maßstäbliche Kartendarstellung der Liegenschaften mit Eintragung von Flurstücksnummern, Straßennamen, Grundstücksnummern und topographischen Elementen
  • dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB)
    Das ist das Verzeichnis der Flurstücke. Es weist ihre Bezeichnung, Fläche und tatsächliche Nutzung nach und enthält weitere Angaben, z. B. Eigentümerin/ Eigentümer nach dem Grundbuch.
  • dem Vermessungszahlenwerk als Nachweis der Geometrie der Liegenschaften