- Nach § 173 BauGB (Baugesetzbuch) unterliegen alle in § 172 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben der Genehmigungspflicht. Bei Vorhaben, die nach § 60 ff. BauO Bln baugenehmigungspflichtig sind, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch die Genehmigung nach § 173 BauGB erteilt. Baugenehmigungsverfahren sind beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt zu beantragen.
- Bei verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauOBln im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ist die Genehmigung nach § 173 BauGB vor Beginn der Maßnahme beim
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Stadtentwicklungsamt
FB Stadtplanung
Postfach 910240, 12555 Berlin
einzuholen.
Dem formlosen Antrag ist beizufügen:- eibe detaillierte Beschreibung und Darstellung der beabsichtigten Maßnahmen in Wort und Bild (je nach Erfordernis), z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.;
- ein Lageplan mit Darstellung der Außenanlagen;
- die Zustimmung der oder des Verfügungsberechtigten des Gebäudes und Benennung der/ des Gebürenpflichtigen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Stadtplanung im Rathaus Köpenick gern zur Verfügung.