Genehmigungsverfahren für Maßnahmen in Erhaltungsgebieten

Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"
  1. Nach § 173 BauGB (Baugesetzbuch) unterliegen alle in § 172 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben der Genehmigungspflicht. Bei Vorhaben, die nach § 60 ff. BauO Bln baugenehmigungspflichtig sind, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch die Genehmigung nach § 173 BauGB erteilt. Baugenehmigungsverfahren sind beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt zu beantragen.
  2. Bei verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauOBln im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ist die Genehmigung nach § 173 BauGB vor Beginn der Maßnahme beim

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Stadtentwicklungsamt
FB Stadtplanung
Postfach 910240, 12555 Berlin

einzuholen.

Dem formlosen Antrag ist beizufügen:
  • eibe detaillierte Beschreibung und Darstellung der beabsichtigten Maßnahmen in Wort und Bild (je nach Erfordernis), z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.;
  • ein Lageplan mit Darstellung der Außenanlagen;
  • die Zustimmung der oder des Verfügungsberechtigten des Gebäudes und Benennung der/ des Gebürenpflichtigen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Stadtplanung im Rathaus Köpenick gern zur Verfügung.