Gestaltungsempfehlungen für Wilhelmshagen - Werbung und Zaunanlagen

Wilhelmshagen - Zaun

Historische Gestaltungsmerkmale Werbung und Zaunanlagen

Werbung dient der Präsentation im öffentlichen Raum. Maßstäblichkeit und Rücksicht auf die Gestalt des Gebäudes fördern das Ortsbild.

Folgende Grundsätze sind bei der Anbringung von Werbeanlagen zu berücksichtigen:

  • Je Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig;
  • Werbeanlagen sind nur als Eigenwerbung und nur im Erdgeschoss zulässig;
  • Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind gestalterisch aufeinander abzustimmen oder ggf. zusammenzufassen;
  • Werbeanlagen müssen sich der Architektur des Bauwerks in Bezug auf Maßstab, Werkstoff, Form und Farbe anpassen;
  • Öffnungen, Gesimse oder sonstige architektonische Gliederungen oder Teile des Bauschmucks dürfen nicht durch Werbelemente verdeckt oder überschnitten werden; ein Abstand von mind. 10 cm zu horizontalen Bauwerksgliederungen, plastischen Vorsätzen, Gesimsen und Fensterbrüstungen und von mind. 25 cm zu den Fassadenseiten ist einzuhalten;
  • Werbeanlagen sind flach auf der Außenwand des Gebäudes anzubringen;
  • Hinweisschilder auf Gewerbe, Büros, Arztpraxen o.ä. sind als Einzelschild bis zu einer Größe von 0,20 m² (max. Breite 0,60 m) flach auf der Hauswand neben den Eingangsbereichen zulässig oder als Sammelschildanlage in vertikaler oder horizontaler Reihung anzuordnen;
  • Freistehende Werbeanlagen und Großflächen sind ausgeschlossen.

Empfohlen werden:

  • Indirekt beleuchtete oder unter- bzw. hinterleuchtete (nur mattweißes Licht) und angestrahlte Werbeanlagen sowie auf Putz gemalte Einzelbuchstaben, Einzelbuchstaben, Schriftzüge und Symbole als plastische Schrift;
  • Rechtwinklig in den Straßenraum ragende Berufs- und Gewerbeschilder (Ausleger), insbesondere wenn diese handwerklich und künstlerisch gestaltet sind;
  • Schaufenster können mit gut gestalteten und sich maßstäblich einfügenden Schriftzügen versehen werden, bis max. 25% der Schaufensterflächen.

Gestaltungsziele für Einfriedungen

  • Im Vordergrund steht die Reparatur und Instandsetzung der vorhandenen erhaltenswerten Zaunanlagen. Originale Anlagen sind unbedingt zu erhalten, nicht mehr vorhandene Teile können in vereinfachter Form, aber gleicher Grundauffassung ergänzt werden.
  • Die sogenannten Jägerzäune sind sukzessive durch einfache Holz- oder Metallzäune zu ersetzen.
  • Neu herzustellende Einfrideungen sind vorzugsweise mit Klinkersockel und Pfeilern, dem historischen Vorbild angepasst, sowie einfach gestalteten Stahl- und Holzfeldern und den entsprechenden Türen und Toren auszuführen.
  • Maschendrahtzäune sind feinmaschig und mit Fassungen und Pfeilern auszuführen.
  • Geschlossene Heckenpflanzungen, geschlossene Holzfelder oder massive Mauern sind nicht zulässig.
  • Wilhelmshagen - Zaun

    Original wiederhergestellte Zaunanlage

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Holzzaun mit Ziegelsockel und Ziegelpfeiler

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Einfacher Metallzaun mit Sockel

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Schlichter Holzzaun mit Einfassung

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Sanierte Pfeiler mit originalen Zaunfeldern

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Jägerzaun und Zaunpfeiler aus Bossensteinen entsprechen nicht dem Ortsbild

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Untypische Betonelemente als Einfriedung

  • Wilhelmshagen - Zaun

    Bauzeitlich typische Einfriedung (20er Jahre)/ Instandsetzung erforderlich

  • Wilhelmshagen - Werbung

    Werbeanlage mit fehlendem Abstand zur Bauwerksgliederung; untypisches Schaufensterformat

  • Wilhelmshagen - Werbung

    Überdimensionierte Werbung am Obergeschoss

  • Wilhelmshagen - Werbung

    Häufung von Werbeanlagen; nicht aufeinander abgestimmte Gestaltung