Auf relativ engem Raum sind zwischen der Straße An der Wuhlheide und der Wilhelminenhofstraße Formen und Tendenzen des Wohnungsbaus konzentriert, die vom Ausgang des 19. Jh. bis in die 60er Jahre unseres Jahrhunderts reichen und fast unverändert überliefert sind. So unterschiedlich die Bebauungstrukturen angelegt sind, so differenziert ist die Gestaltung der Erdgeschosszonen bezüglich der Werbeanlage zu beurteilen. Die gewerblichen Nutzungen (Handel, Dienstleistungen u.a.) befinden sich hauptsächlich in der Wilhelminenhofstraße. In den bebauten Gebieten der 20er und 30er Jahre sind nur vereinzelt Läden vorzufinden. Die Bebauung der 60er Jahre dient ausschließlich dem Wohnen.
Durch Werbung präsentieren sich ansässige Betriebe und Gewerbetreibende im Stadtraum: Der öffentliche Raum kann durch zurückhaltende und der Architektur des Bauwerks angepasste Werbung das Ortsbild aufwerten. Die Auffälligkeit von Werbeanlagen trägt nicht zwangsläufig zur Umsatzsteigerung bei. Durch behutsames Einfügen und maßstäbliche Bescheidenheit sind die legitimen Imformationsbedürfnisse der gwerblichen Einrichtungen durchaus zu erfüllen.
Probleme
Häufig werden Fassaden und ganze Straßenzüge durch auffällige, unproportionierte Schriftzüge, Neonreklame und großflächige Schaufenster verunstaltet und beherrscht.
Bei der Gestaltung von Werbeanlagen sind folgende Maßnahmen nicht zulässig:
- Durchlaufende Werbeträger, Markisen und Schaufensterfronten, die den Erdgeschossbereich optisch vom restlichen Gebäude abtrennen und die Gliederungselemente des Gebäudes überschneiden oder unterbrechen;
- Überdimensionierte Schriftzüge, die einen gestalterischen Gegensatz zur historischen Fassade darstellen;
- Farbe von Werbung, die keinen Bezug zur Farbgebung des Gebäudes hat und die gesonderte farbliche Hervorhebung des Erdgeschossbereiches im Zusammenhang mit Werbeanlagen (Signalwirkung);
- Werbeanlagen, die über mehrere Geschosse oder Fassadenabschnitte der Gebäude reichen;
- Unterschiedlich gestaltete und nicht aufeinander abgestimmte Werbeelemente an einem Gebäude, die zu Unübersichtlichkeit und Desinformation führen;
- Leuchttransparente und Leuchtkästen in grellen, aufdringlichen und wechselnden Farben; Werbeanlagen mit Lauflicht-, Wechsellicht- oder Blinklichtwirkung sowie akustische Werbeanlagen;
- Die Errichtung von freistehenden Werbeanlagen und die Anbringung von Großflächen.