Frau Dr.-Ing. Brauchle
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Der Denkmalschutz umfasst außer dem Erhalt von Kirchen, Schlössern und Palais zugleich die Bewahrung von Industriehallen, Wohn- und Geschäftshäusern, von Gärten und Parkanlagen sowie von Denkmalen, die im Boden verborgen sind.
Einzelne Stadtteile, Dörfer und Industrieanlagen stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Oftmals stellen sich diese Bauten und Anlagen schmucklos und schlicht dar und somit fehlt häufig das Verständnis für ihren Denkmalwert. Doch auch sie sind Dokumente, die es auf Grund ihrer städtebaulichen, historischen oder technischen Qualität zu erhalten gilt, denn auch das kleine, scheinbar belanglose Denkmal ist Zeugnis von Geschichte und Alltagskultur.
Der Denkmalschutz setzt sich für den Erhalt dieser Bauten ein. Wichtig für den Erhalt ist allerdings immer die Akzeptanz des Denkmaleigentümers.