Bauaktenarchiv - Akteneinsicht und Aktenauskunft

Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht

Liebe Besuchende des Bauaktenarchivs,

unter dem folgenden Link können Sie den Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht online stellen.

Online-Formular zum Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie innerhalb der nächsten Tage ein Terminangebot sowie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Akteneinsicht gebührenpflichtig ist. Bitte beachten Sie, dass die Gebührenpflicht bereits mit Antragstellung eintritt.

Hinweise zur Terminvergabe

Termine werden grundsätzlich nur nach Eingang des elektronischen Antrags auf Akteneinsicht vergeben.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag über das Online-Formular zu stellen, rufen Sie uns bitte an, schicken uns eine E-Mail oder eine schriftliche Anfrage. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Bitte beachten Sie, dass wir bei schriftlichen Anfragen Ihre vollständige Adresse und eine Telefonnummer oder eine Handynummer für Rückfragen benötigen.

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Anfragen nicht an die Anschrift des Bauaktenarchivs, sondern an die angegebene Postanschrift.

Unterlagen

Zu dem Termin werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung (sofern die einsichtnehmende und zahlungspflichtige Person nicht identisch sind)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag auch in Kopie) oder Bevollmächtigung des Eigentümers / der Eigentümerin

Gebühren

Die Gebühren für die Akteneinsicht richten sich nach der Festlegung zu Gebühren für die Akteneinsicht.

  • Festlegung zu Gebühren für die Akteneinsicht im Bauaktenarchiv

    PDF-Dokument (765.9 kB)

Rechtliche Grundlagen