Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen

Allgemeine Informationen:

Es handelt sich um die Durchführung von Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung zur Prüfung der Brandgefährlichkeit baulicher Anlagen (z.B. Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Kindertagesstätten), um die Prüfung der erforderlichen Nachweise über den einwandfreien Zustand der Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen sowie um die Prüfung der Rettungswege.

Die Brandsicherheitsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Schäden durch Feuer oder Explosionen, die von baulichen Anlagen ausgehen. Die Überwachung des Betriebes erfolgt mit dem Ziel der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Unterlagen:

Bauvorlagen sind einzureichen.

Gebühren:

Die Gebühren für die Brandsicherheitsschau und die Betriebsüberwachung regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO).

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO)