Reisegewerbekarten

Warenauslage Obst und Gemüse

Ein Reisegewerbe betreibt gem. § 55 der Gewerbeordnung, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (beispielsweise auf Volksfesten).

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird Reisegewerbekarte genannt.

Gem. § 60 c der Gewerbeordnung die Reisegewerbekarte während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen und auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen.

Die Reisegewerbekarte gilt unter Beachtung der entsprechenden Landesvorschriften für alle Bundesländer.

Entsprechend § 61 der Gewerbeordnung die Behörde örtlich zuständig, in der der Betroffene seinen Wohnsitz hat.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • polizeiliches Führungszeugnis ( wichtig: zur Vorlage bei einer Behörde) zu beantragen bei jedem Berliner Bürgeramt je 13,-€)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR3) ( wichtig: mit dem Zusatz “Antrag Reisegewerbe“) zu beantragen bei jedem Berliner Bürgeramt (Gebühr je 13,-€)
  • Lichtbild
  • Bei Feilbieten von Lebensmitteln (mit Ausnahme von Obst und Gemüse) Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz, zu beantragen beim Gesundheitsamt.

Zur Antragsstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis sowie den Antrag auf Reisegewerbekarte mit.

Es ist zu beachten, dass die Antragstellung noch nicht zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit berechtigt. Dies ist erst nach der Ausfertigung und Aushändigung der Reisegewerbekarte zulässig.

Sofern Sie Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen diese jeweils eine Zweitschrift Ihrer Reisegewerbekarte.

Gebühren

Der Ermittlung und Festsetzung der Gebühr wird der tatsächliche Verwaltungs-, Personal-, und Sachaufwand zugrunde gelegt. Die Gebühr kann mittels EC-Karte direkt im Ordnungsamt Treptow-Köpenick gezahlt werden. Kreditkarten akzeptieren wir leider nicht.