Hinweise zur Anmeldung auf Hortbetreuung für Schulanfänger

Folgende Unterlagen sind in Kopie dem „Antrag auf ergänzende Betreuung an Grundschulen/ Hort“ von den Eltern/ Elternteil beizufügen, bei denen/ dem das Kind lebt:

  • Personalausweis oder Pass (bei Pass polizeiliche Anmeldung) der Antragsteller
  • bei ausländischen BürgerInnen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitsnachweise (Arbeitsvertrag mit aktuellem Gehaltsnachweis (nicht älter als 4 Wochen) oder formlose Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • bei Erwerbslosigkeit Nachweis von Agentur für Arbeit / Job-Center über Arbeitslosenmeldung
  • bei Selbständigkeit eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. sonstige Nachweise
  • Schreiben des Arbeitgebers über das Ende der Elternzeit und der anschließenden Arbeitsaufnahme
  • Schulbescheinigungen/ Ausbildungsnachweise/ Immatrikulaionsnachweise
  • Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
  • Verdienstbescheinigung vom letzten Kalenderjahr, wenn noch kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarten des letzten Jahres, nur wenn keine Veranlagung zur Einkommenssteuer
  • bei Selbständigen letzter Steuerbescheid oder vorläufige Berechnung A 58 des letzten Kalenderjahres
  • falls andere Leistungen im letzten Kalenderjahr bezogen wurden, Nachweise darüber einreichen (Bewilligungs-/ Änderungsbescheid der Agentur für Arbeit, Bescheid des Jobcenters über ALG II, Bescheid über Elterngeld,
    Mutterschaftsgeld-Nachweis, Krankengeld, Bafög)
  • Geburtsurkunden aller im Haushalt lebenden Kinder oder Kindergeldnachweis
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen für Kinder, die nicht im Haushalt der Familie leben (Nachweis über Zahlungen der letzten 3 Monate, Unterhaltstitel oder Gerichtsurteil, Kindergeldnachweis)
  • Bei Rentenzahlungen der Erstbescheid und die letzten beiden Anpassungsbescheide
  • Erklärung für die Berechnung der Kostenbeteiligung (Anlage)
  • Hort Hinweise zur Anmeldung für Schulanfänger

    PDF-Dokument (10.6 kB)