Interessenbekundungsverfahren zur Etablierung eines „Unterstützten Umgangsangebotes“ in Form eines Umgangscafés

Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zur Etablierung eines „Unterstützten Umgangsangebotes“ in Form eines Umgangscafés

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach den §§ 16 -18 sowie 27 ff SGB VIII wird ein freier Träger der Jugendhilfe gesucht, der in Treptow-Köpenick ein Umgangscafé anbietet.
Die durchführende Stelle verfährt i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Ziel des jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Leistungsangebot zu erkunden, sowie die eingereichten Konzepte zu prüfen und auf den bezirklichen Bedarf abzustimmen.

Das Leistungsangebot soll im Prognoseraum 4/5 des Bezirks Treptow-Köpenick angeboten werden.

Adressatinnen und Adressaten

Das Verfahren richtet sich gem. § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Leistungsangebot und inhaltliche Anforderungen

Das Leistungsangebot muss Aussagen zu folgenden inhaltlichen Anforderungen treffen:
  • Zielgruppe sind Familien, die bei der Umgangsgestaltung unterstützt werden müssen, aber keine 1:1-Begleitung oder umfangreiche Beratung (wie z.B. beim Begleiteten Umgang nach § 18 (3) SGB VIII) benötigen.
  • sowie Familien nicht in der Lage sind einen strukturierten und selbstorganisierten Umgang zu ihren Kindern gestalten und pflegen zu können
  • Das Angebot und die Aufnahme von Familien soll in enger Zusammenarbeit mit dem RSD erfolgen. Der/ die fallführende RSD-Sozialarbeiter/in schätzt die Geeignetheit des Angebotes im Vorfeld ein und trifft mit dem durchführenden Träger Absprachen zur Umsetzung des Angebotes.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt nachweislich über Fachpersonal (Erzieher*in oder Sozialarbeiter*in) und stellt diese für die Begleitung des Umgangscafés zur Verfügung.
  • Das Angebot ist als temporäre Hilfe gedacht – die Entspannung der Situation und die Entlastung der Eltern durch den geschützten Ort und fachlich kompetente Ansprechpartner_innen soll den Beteiligten den Übergang in einen selbständig gestalteten Umgang ermöglichen.
  • Die Beteiligten dürfen nicht so hochstrittig sein, dass sie den Rahmen eines offenen Angebotes sprengen. Da Entwicklungen aber nicht genau vorhersagbar sind, ist immer auch die Möglichkeit/ fachliche Notwendigkeit der Umwandlung in einen Begleiteten Umgang nach § 18 (3) SGB VIII mitzudenken und fachlich zu prüfen.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe bietet bereits Leistungen im Bezirk Treptow-Köpenick an und ist sozialräumlich mit anderen Leistungsträgern im Bezirk Treptow-Köpenick vernetzt und kann die Eltern bei Bedarf dorthin verweisen.
  • Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt bereits über einen geeigneten Standort im Bezirk Treptow-Köpenick, an dem das Umgangscafé umgesetzt werden kann oder kooperiert mit Einrichtungen, in denen er Räume nutzen kann. Die Räume sollten geeignet ausgestattet sein (Spielangebote, ggf. Möglichkeit des Getränkeerwerbs und Außenanlage zum Aufhalten/Spielen).
  • Der freie Träger der Jugendhilfe bietet das Angebot zu flexiblen Öffnungszeiten, auch für Berufstätige, an.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12.12.2019 Mittel zur Umsetzung von neuen flexiblen Angeboten beschlossen, die zu einer Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung beitragen sollen. Am 27.05.2020 wurden die Mittel nach Vorlage des Rahmenkonzeptes durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsperrt. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat ein bezirkliches Konzept eingereicht, das derzeit von der Senatsverwaltung geprüft wurde. Zur Finanzierung stehen ca. 10.000 € für 2021 zur Verfügung.
Vorbehaltlich der Zuweisung der Zuwendungsmittel durch die Senatsverwaltung ist es beabsichtigt, das Projekt in 2022 mit einer Förderung von ca. 20.000 € fortzuführen.

Zur Teilnahme am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen:

Formale Unterlagen
  • Trägervertrag im Rahmen des BRV Jug
  • Eigenerklärung des Trägers, dass der Träger keinen Antrag auf ein
    Insolvenzverfahren gestellt hat bzw. sich nicht im Insolvenzverfahren befindet
  • Eigenerklärung des Trägers, die Mitarbeiter_innen angemessen und ortsüblich zu bezahlen (analog Beschluss Nr. 6/2011 der Vertragskommission Jugend vom 01.09.2011).
Konzeptionelle Unterlagen
  • Organisationsstruktur des Trägers
    • Organigramm
    • Trägerinternes Kinderschutzverfahren
    • Schutzkonzept
    • Personalkonzept (inklusive Aus- und Weiterbildungskonzept) bezogen auf das Leistungsangebot für die beschriebene Zielgruppe.
  • Pädagogisches Konzept zum Umgangscafé in Bezug zur beschriebenen Zielgruppe
    • Konkrete Angebotsplanung für die Umsetzung (einschließlich Umfang und Ausgestaltung des Angebots)
    • Darstellung flexibler Methoden zum Leistungsangebot „Umgangscafé“
    • Aussagen zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung von Beteiligung/Partizipation
  • Vernetzung und Kooperation
    • Aussagen zur bestehenden/möglichen Vernetzung und Kooperation des Angebotes mit anderen Leistungen des Trägers im Bezirk und zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Durchführung des Verfahrens

Die Interessenbekundungen sind bis zum 26.09.2021 (persönlich, Poststempel oder per Mail) einzureichen.

Per Mail: jugfdgs@ba-tk.berlin.de

Persönlich:
Jugendamt Treptow-Köpenick
Geschäftsstelle, Raum 204
Hans-Schmidt-Straße 10
12489 Berlin

Postalisch:
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Jugendamt – Jug L
PF 910240
12414 Berlin

Für die Erstellung der Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgt voraussichtlich bis Ende September.

Für Nachfragen zum ausgeschriebenen Leistungsangebot des öffentlichen Trägers wenden Sie sich bitte an:

Herr Reil Jug R 4530
Hans-Schmidt-Str. 10
12489 Berlin
Tel.: 90297 5209
Mail: reil.jug@ba-tk.berlin.de

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