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Lebenspartnerschaft - Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - Beratung
Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
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Die Wirksamkeit der Lebenspartnerschaft für den deutschen Rechtsbereich wird geprüft.
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin, Deutsche oder Deutscher, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist.
Antragsberechtigt sind Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie deren Eltern oder Kinder.
Erforderliche Unterlagen
- Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten, ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt.
Hat keiner der Personen einen Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.