Berlin informiert zum Coronavirus
Weitere Informationen unter: berlin.de/corona
Lebenspartnerschaft - Beratung - zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft für Spätaussiedler
Prüfung der rechtlíchen Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
-
Eine Vorsprache zur Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.
-
Wunsch der Registrierung einer Lebenspartnerschaft im Inland
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartnerin/ Lebenspartner
- Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsbescheinigungen gem. § 94 Bundesvertreibenengesetz (BVFG)
- Bereits vorhandene Unterlagen können zur Einsicht vorgelegt werden.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- § 17 Personenstandsgesetz -PStG-
- § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz -LPartG-
- § 94 Bundesvertriebenengesetz -BVFG-
- § 30 Personenstandsverordnung -PStV)
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt. Hat keine der Personen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft registriert werden soll.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.