Berlin informiert zum Coronavirus
Weitere Informationen unter: berlin.de/corona
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag (Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit bis zum 18. Geburtstag) bei
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
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Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- für die Ausstellung des berlinpass-BuT ein Passbild
- Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
- Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz
- § 6b Bundeskindergeldgesetz – BKGG in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des BerlinPass BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.