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Urkunden - Ausstellung - Eheurkunde
Ausstellen einer Eheurkunde, Hinweis: Urkunden können persönlich, per Post, per Fax, per E-Mail oder online angefordert werden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt erfolgt.
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Empfangsberechtigt sind Ehegatten, Verwandte in gerader Linie der Ehegatten; ferner alle Personen, die eine berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rückssprache.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise.
Gebühren
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 12,00 Euro
jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Heiratsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Standesamt in dem die Ehe geschlossen / registriert wurde.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.