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Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung einer Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag.
Voraussetzungen
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Das Kind ist im Ausland geboren.
Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder. -
Zuständigkeit
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragberechtigten Person.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erforderliche Unterlagen
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Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist: 160 Euro
Geburtsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Beglaubigte Abschrift Geburtsregister 12,00 Euro
jede weitere Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Geburtsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragberechtigten Person.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.