Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Wir sind zuständig für:
- Lebensmittelaufsicht
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutz
- Gefahrenabwehr
- Futtermittelüberwachung
- Handelsklassenkontrolle und Preisüberwachung
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Lebensmittelaufsicht
= Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Gesundheitsschädigung
- Kontrolle von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Gegenstände des täglichen Bedarfs) von der Produktion bis zum Verbraucher, einschließlich Transport, Lagerung und Kennzeichnung
- Kontrolle der Betriebshygiene in Produktionsstätten, im Groß- und Einzelhandel sowie Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen in Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Krankenhäusern u.a.)
- Überwachung der Einhaltung der Handelsklassen- und Preisauszeichnungsvorschriften
- Beratung von Bürgern in Lebensmittelfragen, Beratung bei Bauvorhaben von Lebensmittelbetrieben
- Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben
- Überwachung des Verkehrs mit Futtermitteln
- Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
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Schlachttier- und Fleischuntersuchung
= Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden
1. Schlachttieruntersuchung
- Untersuchung des lebenden Tieres auf Krankheiten, Verletzungen u.ä. die eine Schlachtung und Verwendung als Lebensmittel verbieten
2. Fleischuntersuchung
- Untersuchung des geschlachteten Tieres auf Unbedenklichkeit für die Verwendung als Lebensmittel
3. Wildtieruntersuchung
- Untersuchung geschossener bzw. durch Unfall getöteter Wildtiere auf Unbedenklichkeit für die Verwendung als Lebensmittel
4. Probenahmen
- Rückstandsanalysen, bakterielle Fleischbeschau und Untersuchung auf Hemmstoffe (z.B. Antibiotika u.ä.)
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Tierseuchenbekämpfung
= Schutz von Tierbeständen und Einzeltieren vor Seuchen
- Bekämpfung von Seuchenausbrüchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren
- Vorbeugende Seuchenbekämpfung, z.B. Untersuchung von Tieren und Tierbeständen auf Seuchenfreiheit (Reise- und Tierverkehr), Durchführung von Impfmaßnahmen wie z.B. Tollwutbekämpfung durch Köderimpfung von Füchsen, Kontrolle der Kennzeichnungspflicht freilaufender Hunde
- Überwachung von Tierausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen des Tierverkehrs
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Tierkörperbeseitigung
= Verminderung der Seuchengefahr
- Überwachung der Beseitigungspflicht von Tierkörpern und Tierkörperteilen toter Tiere
- Überwachung des Verbleibs von Speisabfällen aus Großküchen, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Gaststätten usw.
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Tierschutz
= Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden
- Überwachung von permanenter bzw. vorübergehender Tierhaltung
- Erteilung von Genehmigungen für gewerbliche Tierhaltung, Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit von Tierhaltern
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (z.B. Tierquälerei, Vernachlässigung von Tieren), Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bevölkerung sowie Beratung in Tierschutzfragen
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Gefahrenabwehr
= Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlichen Tieren
- Maßnahmen bei Gefährdung und Schädigung durch Tiere (z.B. Hundebisse), Abwendung von Gefahren, die von Tieren ausgehen
- Genehmigung und Prüfung der Haltung gefährlicher Tiere
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wichtige Mitteilungen
Amerikanische Faulbrut der Bienen - Allgemeinverfügung zur Bekämpfung erlassen
Aufgrund des am 07.05.2008 festgestellten Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in einem Bienenbestand in 12555 Berlin ergeht folgende Allgemeinverfügung:
1.Es wird bis auf weiteres ein Sperrbezirk festgelegt. Der Sperrbezirk umfasst:
Nördlich - die Grenze zum Verwaltungsbezirk Marzahn-Hellersdorf
Westlich - die Straßen Köpenicker Straße, Köpenicker Allee, An der Wuhlheide, Spindlersfelder Straße (Brücke)
Südlich – die Spree von der Wilhelm-Spindler-Brücke bis zur Müggelspree (Flussbad Kamerun)
Östlich – die Straßen Fürstenwalder Damm, Dahlwitzer Landstraße und die Grenze zum Land Brandenburg (Märkisch-Oderland)
2. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird hiermit angeordnet.
3.Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
4.Die Verfügung ergeht kostenfrei.
Weitere Informationen können Sie auch der entsprechenden Pressemitteilung entnehmen.
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(Allgemeinverf _gung Gescannt, 227191 KB)
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