Gehwege sind in der Regel nicht geeignet, schwere Lasten, wie sie z.B. durch Befahren mit Baufahrzeugen entstehen, zu tragen. In solchen Fällen ist der Gehweg z.B. durch eine bituminöse Tragschicht auf Folie oder Ölpapier (provisorische Gehwegüberfahrt) zu schützen. Die zuständige Behörde genehmigt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) die Erstellung solcher provisorischer Gehwegüberfahrten durch den Anlieger bzw. Bauunternehmer.
Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn einzureichen.
Das Prüfen der Anträge und die Zustimmung zur provisorischen Gehwegüberfahrt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) dauern ca. 3 Wochen.
Es wird der Antrag des Anliegers bzw. Bauherren (formlos) mit vermaßter Planskizze und Angabe des Sondernutzungszeitraumes benötigt.
Für die Zustimmung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 84,36 € erhoben (Tarifstelle 6917 b).
§ 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
, Verwaltungsgebührenordnung
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Tiefbauamt
Dahmestr. 33
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Stadtplan
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PF: 910240, 12414 Berlin
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