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Löschungsbewilligung

Allgemeine Informationen:

Die zuständige Behörde erteilt Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen.

Hinweise:

Eigentümer, Rechtsanwälte und Notare können eine Löschungsbewilligung beantragen.

Bearbeitungszeit:

Je nach Verwaltungsaufwand (Aktenstudium, Prüfen des Antrags, Entscheidung über Löschungsbewilligung) beträgt die Bearbeitungszeit 2-8 Wochen.

Unterlagen:

Dem Antrag auf Löschungsbewilligung (formlos) sind ggf. ein Grundbuchauszug und ein Berechtigungsnachweis beizufügen.

Gebühren:

Die Erteilung von Löschungsbewilligungen ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen:

Grundbuchordnung, § 18 Abs. 3, Erschließungsbeitragsgesetz

Kontakt

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Tiefbauamt

Dahmestr. 33
12526 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
PF: 910240, 12414 Berlin

Telefon
(030) 90297-5501

Fax
(030) 90297-5596 o. 5556

Fahrverbindungen

Bus-Haltestellen:
Krankenhaus Hedwigshöhe:
363
Joachimstr.:
263, N62
Waltersdorfer Str.:
163, 263, 363, N62