Die zuständige Behörde erteilt Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen.
Eigentümer, Rechtsanwälte und Notare können eine Löschungsbewilligung beantragen.
Je nach Verwaltungsaufwand (Aktenstudium, Prüfen des Antrags, Entscheidung über Löschungsbewilligung) beträgt die Bearbeitungszeit 2-8 Wochen.
Dem Antrag auf Löschungsbewilligung (formlos) sind ggf. ein Grundbuchauszug und ein Berechtigungsnachweis beizufügen.
Die Erteilung von Löschungsbewilligungen ist gebührenfrei.
Grundbuchordnung, § 18 Abs. 3, Erschließungsbeitragsgesetz
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Tiefbauamt
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12526 Berlin
Stadtplan
Postanschrift
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