Die zuständige Behörde erteilt Erschließungsbeitragsbescheinigungen, aus denen hervorgeht, ob für die Liegenschaft bereits Erschließungsbeiträge gezahlt sind oder ob noch Erschließungsbeiträge anfallen werden oder noch Erschließungsbeiträge offen sind.
Erschließungsbeitragsbescheinigungen können durch den Eigentümer, Rechtsanwälte oder Notare beantragt werden. Hilfreich ist ein Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis.
Für die Bearbeitung von Erschließungsbeitragsbescheinigungen gibt es keine bestimmten Fristen. Je nach Verwaltungsaufwand dauert die Bearbeitung 1-2 Wochen.
Benötigt wird der Antrag des Eigentümers, eines Rechtsanwaltes oder Notars (formlos); als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Der Antrag kann auch per Fax oder Mail gestellt werden. Fernmündlich können jedoch keine Auskünfte erteilt werden.
Die Verwaltungsgebühren betragen 30,68 € (ohne Berechnung) bzw. 81,81 € (mit Berechnung) (Tarifstelle 6008).
Erschließungsbeitragsgesetz, Verwaltungsgebührenordnung
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Tiefbauamt
Dahmestr. 33
12526 Berlin
Stadtplan
Postanschrift
PF: 910240, 12414 Berlin
Telefon
(030) 90297-5501
Fax
(030) 90297-5596 o. 5556
Fahrverbindungen
Bus-Haltestellen:
Krankenhaus Hedwigshöhe:
363
Joachimstr.:
263, N62
Waltersdorfer Str.:
163, 263, 363, N62