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Erschließungsbeitragsbescheinigung

Allgemeine Informationen:

Die zuständige Behörde erteilt Erschließungsbeitragsbescheinigungen, aus denen hervorgeht, ob für die Liegenschaft bereits Erschließungsbeiträge gezahlt sind oder ob noch Erschließungsbeiträge anfallen werden oder noch Erschließungsbeiträge offen sind.

Hinweise:

Erschließungsbeitragsbescheinigungen können durch den Eigentümer, Rechtsanwälte oder Notare beantragt werden. Hilfreich ist ein Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis.

Bearbeitungszeit:

Für die Bearbeitung von Erschließungsbeitragsbescheinigungen gibt es keine bestimmten Fristen. Je nach Verwaltungsaufwand dauert die Bearbeitung 1-2 Wochen.

Unterlagen:

Benötigt wird der Antrag des Eigentümers, eines Rechtsanwaltes oder Notars (formlos); als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Der Antrag kann auch per Fax oder Mail gestellt werden. Fernmündlich können jedoch keine Auskünfte erteilt werden.

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühren betragen 30,68 € (ohne Berechnung) bzw. 81,81 € (mit Berechnung) (Tarifstelle 6008).

Rechtliche Grundlagen:

Erschließungsbeitragsgesetz, Verwaltungsgebührenordnung

Kontakt

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Tiefbauamt

Dahmestr. 33
12526 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
PF: 910240, 12414 Berlin

Telefon
(030) 90297-5501

Fax
(030) 90297-5596 o. 5556

Fahrverbindungen

Bus-Haltestellen:
Krankenhaus Hedwigshöhe:
363
Joachimstr.:
263, N62
Waltersdorfer Str.:
163, 263, 363, N62