Drucksache - VII/0096  

 
 
Betreff: Missbilligung der Entscheidung über die Flugroutenführung des BER
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0044/04/12
 Ursprungaktuell
Initiator:interfraktionellBzVV
   
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Beschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.01.2012 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0044/04/12)
Anlagen:
dringl. Antrag, 26.01.2012, interfraktionell
Beschluss, 26.01.2012, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick missbilligt die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung über die Routenführung des neuen Flughafens in Berlin-Schönefeld, die auf Grundlage der Anforderungen des Flughafenbetreibers und damit der Eigentümer entstanden ist.

 

Entgegen mehrfacher Forderungen der BVV, des Bezirksamtes, der Fluglärmkommission werden große Teile von Treptow-Köpenick und damit unnötig viele Einwohnerinnen und Einwohner überflogen. Insbesondere werden die Doppelbelastungen von Bohnsdorf, Müggelheim, Karolinenhof und Schmöckwitz nicht vermindert.

Die durch den Bezirk vorgeschlagenen Alternativrouten, die quantitativ und qualitativ weniger belastend sind, hätten zu einer wesentlich verbesserten Situation für die Betroffenen geführt, wie auch das Umweltbundesamt feststellte.

 

Wir werden es nicht hinnehmen, dass das Bundesaufsichtsamt mit der Müggelseeregion einen wichtigen Wohn-, Naherholungs- und Tourismusstandort mit hohen Natur- und Umweltschutzcharakter im Osten Berlins wissentlich der Zerstörung freigibt. Eindeutig besitzt die Wirtschaftlichkeit durch eine Bevorteilung der Airlines über eine kürzere Streckenführung größere Priorität als der Lärm- und Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick kritisiert das intransparente und unfaire Verfahren hinsichtlich der Erstellung und Verkündung der Flugrouten. Über Jahre wurden der Bezirk und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von einem Planfeststellungsbeschluss getäuscht, der Aussagen zur Routenführung getroffen hatte. Nachdem dies hinfällig geworden war, begann ein wirres Verfahren, in dem Gemeinden und Bezirke bewusst die Quadratur des Kreises zu treffen hatten anstatt eine Festlegung zu treffen, die am sichersten ist und qualitativ den größten Lärmschutz für so viele wie möglich beinhaltet. Bei den vorgeschlagenen Flugrouten ist das ausdrücklich nicht der Fall.

 

Die demokratischen Bezirksverordneten stehen weiterhin für eine alternative Routenführung, die insbesondere die Doppelbelastung der betroffenen Ortsteile minimiert. Ein erster Schritt ist die Einführung eines abhängigen Flugbetriebs beider Landebahnen.

Weiterhin werden die Eigentümer des Flughafens aufgefordert, sich einem Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr nicht zu verweigern.

Vor Inbetriebnahme des Flughafens müssen die passiven Lärmschutzmaßnahmen für alle Betroffenen umgesetzt worden sein. Bisher ist dies bei weitem nicht der Fall.

 

 
 

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