Afrikanische Schweinepest - Wichtige Hinweise zur Haltung von Miniaturschweinen in Privathaushalten

Pressemitteilung vom 18.09.2020

In Deutschland sind die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt worden. ASP ist für Schweine hochansteckend und verläuft fast immer tödlich. Dies betrifft neben Wild- und Hausschweinen auch Miniaturschweine, oft als Minipigs bezeichnet. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen und die enormen wirtschaftlichen und tierschutzrechtlichen Auswirkungen abzuwenden, greift die sogenannte Schweinepestverordnung (Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest).

Sollte sich die Afrikanische Schweinepest weiter ausbreiten, kann es erforderlich werden, die dort vorgeschriebenen Maßnahmen auch in Minipighaltungen zu ergreifen.

Miniaturschweine oder Minipigs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen für Hausschweine einschließlich der Mindestanforderungen für ihre Haltung unter Berücksichtigung ihrer geringeren Körpermaße und ihres höheren Lebensalters. Die Regelungen der Viehverkehrsverordnung gelten ohne Einschränkungen auch für Miniaturschweine. Das betrifft insbesondere die Anzeige des Tierbestandes sowie die Kennzeichnung und Registrierung der Tiere.

Minipigs sind umgehend im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des zuständigen Ordnungsamtes anzumelden, wo die Tierhaltung registriert wird. Des Weiteren müssen die Minipigs mittels Ohrmarke oder nach Absprache mit dem zuständigen Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht mittels Transponder (Chip) gekennzeichnet werden.