Öffnung der Sporthallen für Vereine und Schulen ab frühestens 08.06.2020

Pressemitteilung vom 29.05.2020

Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 28. Mai 2020 hat der Senat unter anderem beschlossen, die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport ab dem 2. Juni 2020 wieder frei zu geben.

Die für den Sport verantwortlichen Bezirksstadträte und Bezirksstadträtinnen haben sich heute in einer gemeinsamen Abstimmung darauf geeinigt, dass die Sporthallen frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder geöffnet werden können. Auf Grund des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht durch die Schulen ist eine frühere Öffnung ausgeschlossen.

Der 8. Juni 2020 bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Ausschlaggebend ist die Klärung der oben genannten Fragen zu Reinigung, Hygienekonzepten, Lüftung, etc. Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Begrenzung der Maximalzahl von Nutzenden auf 12 sowie ein Verbot des Trainings von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Über die Nutzungsfreigaben entscheiden und informieren die zuständigen Schul- und Sportämter.

Bezirksstadträtin Cornelia Flader: _„Die Bezirke bieten damit ein berlinweit einheitlich abgestimmtes Angebot für den Sport. Ich freue mich sowohl über die erweiterten Sportmöglichkeiten als auch, dass hier kein Flickenteppich entstanden ist und wünsche den Sportlerinnen und Sportlern Gesundheit, Fitness und alles Gute.“_