Grillen in der Grünanlage Schlesischer Busch nicht mehr möglich

Grillverbot

Pressemitteilung vom 20.05.2020

Das Grillen erfreute sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Als Ausnahme nach dem Grünanlagengesetz wurde es auch in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage Schlesischer Busch an der Puschkinallee gestattet. Aus der Erfahrung heraus konnte diese Entscheidung jedoch leider nicht länger aufrechterhalten werden. Es war ein Übermaß der Nutzung mit allen damit einhergehenden Begleiterscheinungen zu verzeichnen.

Durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgte der Widerruf der Allgemeinverfügung zur Ausweisung eines Grillplatzes im Schlesischen Busch unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Veröffentlichung erschien im Amtsblatt von Berlin Nr. 17 vom 17. April 2020, S. 2252ff. Dort sind der Wortlaut der Allgemeinverfügung und auch die vollständige Begründung zu entnehmen.

Inzwischen wurde die Beschilderung der Grünanlage angepasst so dass auch vor Ort erkennbar ist, dass wieder das in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen generell bestehende, gesetzliche Grillverbot gilt. Die Einhaltung dieses Grillverbotes wird kontrolliert.