Bezirksstadtrat Geschanowski nimmt Stellung zum Offenen Brief der IG Steganlagen

Pressemitteilung vom 08.11.2019

“Als Bezirksstadtrat für Gesundheit und Umwelt nehme ich zu einigen Aussagen des Offenen Briefes der IG Steganlagen Stellung.

Mit diesem Brief wird abermals versucht das Umwelt- und Naturschutzamt und somit meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verunglimpfen.
Die Behauptung im offenen Brief vom 06.11.2019, dass nun eine vermehrte Gefahr von der Unteren Naturschutzbehörde für den Wassersport ausgeht und diese keine Genehmigungen mehr aussprechen will – ist absurd.

In einem Genehmigungsverfahren müssen meine Mitarbeiter alle Gesetzesgrundlagen betrachten und anwenden. Hierzu gehört natürlich – unter anderem – auch der seit 2003 geltende Röhrichtschutzparagraf.
Dem Umwelt- und Naturschutzamt sind keine Wassersportvereine bekannt, deren Steganlagen aus Gründen des Röhrichtschutzes zurückgebaut werden mussten, so dass eine Ausübung des Wassersports nicht mehr möglich ist. Es sind aber im Rahmen eines Umbaus von Sportanlagen Möglichkeiten des schonenden Eingriffs in vorhandene Ökosysteme zu prüfen und umzusetzen.

Aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses – bei sportförderwürdigen Wassersportvereinen – gewährt das Umwelt- und Naturschutzamt Befreiungen von den restriktiven Verboten des Röhrichtschutzes. Hinzu kommen die von mir neu aufgelegten und seit dem 08.03.2018 bekannten internen Verfahrensrichtlinien, die eine maximale Genehmigungsdauer von 25 Jahren beinhalten, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Hier von einem Entzug der Existenzgrundlagen „historisch gewachsener gemeinnütziger Vereine“ durch die Untere Naturschutzbehörde zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage!
Insofern sind die wahllos getroffenen Aussagen der IG Steganlagen unzutreffend.

Die vorgebrachte Behauptung, dass „einem Antragsteller, dem im ersten Genehmigungsverfahren z.B. auferlegt wurde Röhricht anzupflanzen, die Folgegenehmigung bereits mit dem Hinweis auf eben dieses von ihm angepflanzte Röhricht unter Bezug auf § 29 ff NatSchG Bln versagt wurde“, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr wurden bereits Stege genau aus diesem Grund im Bezirk Treptow-Köpenick nicht versagt. So wurde beispielsweise bei einer Steganlage am Zeuthener See dem Umstand Rechnung getragen, dass der Antragsteller selbst den dort befindlichen Röhrichten aufgrund der Umsetzung von Auflagen einer vorangegangenen wasserbehördlichen Genehmigung angepflanzt hat und für eine laufende Unterhaltung Sorge trägt. Aus diesem Grund wurde der Beibehaltung, trotz eines Abstands von unter 10 m zu diesem Röhricht, zugestimmt.

Zu der im letzten Absatz getätigten Aussage “mangelnde Gesprächsbereitschaft“, könnte ich hier eine lange Liste an bilateralen Gesprächen vor Ort, im Amt und in meinem Büro, aber auch Termine bei Wassersportvereinen, bei Mitgliederversammlungen des Bezirkssportbundes, beim Berliner Segler Verband, bei der Wassersportkommission, bei einer Mitgliederversammlung des Motorwassersportclubs Berlin Grünau e.V. und mit Vertretern der Rahnsdorfer Inseln etc. aufführen, bei denen alle Punkte mehrfach diskutiert, erklärt und besprochen wurden!”

Bernd Geschanowski
Bezirksstadtrat für Gesundheit und Umwelt