Integrationskurse
Seit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes am 01. Januar 2005 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogenannte Integrationskurse.
Die VHS Tempelhof-Schöneberg ist vom Bundesamt als Träger für die Durchführung von Integrationskursen zugelassen.
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Sie erhalten eine Kursliste der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg. Diese zeigt alle Kurse, die noch nicht begonnen haben. Durch Klick auf eine Spaltenüberschrift können Sie die Liste sortieren. Eine erweiterte Suche ist möglich.
Informationen zu Integrationskursen
Informationen zum Integrationskurs
Der Integrationskurs besteht in der Regel aus 6 Modulen mit 600 Unterrichtsstunden für die Sprachvermittlung und einem weiteren Modul von 45 Unterrichtsstunden für den Orientierungskurs. Ziel des Integrationskurses ist das Sprachniveau B1, das durch das erfolgreiche Ablegen der Prüfung „Zertifikat Deutsch“ nachgewiesen wird. Zusammen mit dem bestandenen Test am Ende des Orientierungskurses berechtigt es zum Erhalt der vom BAMF ausgestellten Abschlussbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs.
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Beratung und Einstufung
Die Beratung und Einstufung ist für alle Deutschkurse obligatorisch. Nur so ist gewährleistet, dass Sie in der für Sie richtigen Lerngruppe arbeiten und Ihr Lernziel erreichen können. Wir beraten Sie in allen Fragen, die vor der Buchung eines Kurses wichtig sind. Wir ermitteln Ihren Sprachstand (Einstufungstest und Gespräch) und finden den für Sie geeigneten Kurs, der auch berücksichtigt, welches Lerntempo zu Ihnen passt. Wir geben Auskunft über Lernziele, Lehr- und Lernmethoden sowie mögliche Prüfungen. Wir sagen Ihnen, ob Sie zu der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Zielgruppe für Integrationskurse gehören und einen Antrag auf Zulassung und evtl. auf Kostenbefreiung stellen können, den wir mit Ihnen gemeinsam ausfüllen (s. Integrationskurse).
Bitte kommen Sie zu einem unserer
Beratungstermine
in das Haus am Barbarossaplatz 5 und bringen Sie Ihren Pass und ein wenig Zeit mit.
Teilnehmer/innen, die bereits einen Kurs an der VHS Tempelhof-Schöneberg besuchen, können von der
Voranmeldung am Ende des Semesters bzw. Trimesters Gebrauch machen. (Nähere Informationen erhalten Sie von Ihren Kursleiter/inne/n.)
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Kompetenzstufen
Alle VHS-Sprachkurse folgen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der u.a. Kompetenzniveaus definiert. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ist die Vergleichbarkeit der Sprachkompetenz in ganz Europa und für alle Sprachen möglich geworden.
In diesem Sinne ist das gesamte VHS-Sprachenprogramm nach Stufen aufgebaut und zwar von A1(Anfänger) bis C2 (fließend in der Zielsprache). Weitere Informationen zu
Kompetenzstufen und Lernzielen
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Kompetenzen unserer Kursleiter/innen
Fachkompetenz der Kursleiter/innen in Theorie und Praxis ist Voraussetzung für eine Beschäftigung an der VHS Tempelhof-Schöneberg im Bereich Deutsch als Zweitsprache / Fremdsprache. Unsere Kursleiter/innen sind in der Regel Muttersprachler/innen und haben alle ein Hochschulstudium – meist ein philologisches - absolviert. Ihre Berufserfahrung haben sie in der Erwachsenenbildung – manche im In- und Ausland - erworben. Um einen teilnehmerorientierten Unterricht gestalten zu können, ist neben Methodenvielfalt das Schaffen einer motivierenden Lernatmosphäre von zentraler Bedeutung. Die entsprechende soziale und interkulturelle Kompetenz erwarten wir von unseren Kursleiter/inne/n ebenso wie die Bereitschaft, ggf. an Zusatzqualifikationen und regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.
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Lern- und Lehrmethoden
In unseren Deutschkursen werden kommunikative Lehr- und Lernmethoden angewandt und entsprechende Lehrwerke eingesetzt. Die behandelten Themen haben einen direkten Bezug zum Alltag und der Arbeitswelt in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser handlungsorientierte Ansatz im Deutschunterricht dient dazu, die Lernenden in die Lage zu versetzen, sich sprachlich in einer deutschsprachigen Umgebung zurecht zu finden. Interkulturelle Aspekte finden im Unterricht ebenfalls Berücksichtigung.
Unter Einsatz moderner Medien werden die Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen gefördert und die entsprechende Grammatik vermittelt. Partner- und Gruppenarbeit sowie Rollenspiele sind häufig angewandte Lernmethoden und sollen die Sprechkompetenz der Lernenden in den Mittelpunkt rücken.
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Berliner Sprachtest für die Einbürgerung
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht seit Anfang 2000 vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen, um eingebürgert werden zu können.
Berliner Sprachtest zur Einbürgerung Modelltest 2007 laden »
(Berliner Sprachtest Modelltest07, 356004 KB)
Was sind „ausreichende Sprachkenntnisse“?
Von Einbürgerungsbewerber/-inne/n wird erwartet, dass sie in der Lage sind, sich in der deutschen Sprache auszudrücken, mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren und deutschsprachige Medien zu verstehen. Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn sich die Einbürgerungsbewerber/innen im täglichen Leben in ihrer deutschen Umgebung, z.B. auch bei Behörden sprachlich zurecht finden und ein ihrem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch führen können. Dazu gehört ausdrücklich, dass die Einbürgerungsbewerber/innen z.B. einen deutschen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt mündlich wiedergeben können. Das entspricht dem Niveau B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für das Sprachenlernen).
Wie werden ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen?
Ausreichende Sprachkenntnisse sind nachgewiesen, wenn die Einbürgerungsbewerber/innen mindestens das „Zertifikat Deutsch“ B1 erworben haben oder andere Nachweise (z.B. über Schulbesuch oder Studium in Deutschland) vorlegen können.
Wer nimmt am Sprachtest zur Einbürgerung teil?
Einbürgerungsbewerber/innen, die über keinen anerkannten Nachweis ihrer Deutschkenntnisse verfügen, nehmen an einem Sprachtest zur Einbürgerung teil. Sie können sich allerdings nicht von sich aus zum Sprachtest anmelden, sondern werden nach Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft von der Einbürgerungsstelle im Bedarfsfall an die Volkshochschule zur Überprüfung der Sprachkenntnisse verwiesen.
Wie wird der Sprachtest zur Einbürgerung durchgeführt?
Alle Einbürgerungsbewerber/innen können sich in den Volkshochschulen vorab über die Anforderungen des Tests informieren. Dort können sie auch einen Modelltest zur Vorbereitung und Anschauung erhalten Beratungstermine
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Der Test dauert etwa 60 Minuten und besteht aus einem schriftlichen Teil –Leseverstehen und Schreiben einer Mitteilung (45 Minuten) - und einem mündlichen Teil (15 Minuten). Das Ergebnis kann am Tag nach dem Sprachtest bei der Volkshochschule erfragt werden. Die Volkshochschule bietet spezielle Vorbereitungskurse auf den Test an, in denen die Teilnehmenden mit dem Testformat und mit den inhaltlichen Anforderungen vertraut gemacht werden. Die Kurse richten sich in der Regel an Berufstätige und finden daher samstags statt.
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