Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Die Kindertagespflege ist im Land Berlin mit dem Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) als gleichrangiges Angebot in der Tagesbetreuung verankert. Den Betreuungsvertrag schließen Sie im Gegensatz zu einer Betreuung in der Kindertagesstätte direkt mit dem zuständigen Standortjugendamt.
Die Kindertagespflegepersonen erhalten eine landesweit einheitliche Geldleistung, die sich aus einer Sachkostenpauschale, dem Entgelt zur Vergütung der Förderleistung und bedarfsabhängigen Zuschlägen zusammensetzt. Sie ist außerdem abhängig von der Betreuungsdauer und der Zahl der betreuten Kinder sowie von der Qualifikation der Kindertagespflegeperson.
Betreuungsgutschein
Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflege gefördert werden soll, brauchen Sie einen Betreuungsgutschein. Dieser Gutschein kann ebenso für die Betreuung in einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Mit dem Betreuungsgutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Die Aufsicht und Erlaubniserteilung liegt bei den bezirklichen Jugendämtern.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt - Kindertagespflege