Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Schöneberg Nord / Süd / Friedenau (u.a. Hilfen zur Erziehung)

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Schöneberg Nord / Süd / Friedenau (u.a. Hilfen zur Erziehung)
  • John-F.-Kennedy-Platz - 10825 Berlin
  • Postanschrift
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-3564
  • Fax: (030) 90277-4449
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      16:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.

Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.

Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.

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