Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung und Gestaltung des Umgangs.

Voraussetzungen

  • Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine Angabe

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Für Sie zuständig