Wilder Müll (illegal) - Entsorgung

Wilder Müll ist Restmüll der an Waldrändern, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten achtlos abgelegt wird.

Die Entsorgung von Wildem Müll erfolgt durch die BSR. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen. Die bezirkliche Zuständigkeit der Ordnungsämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Für Sie zuständig