Problemstoffe (illegal) - Entsorgung

Problemstoffe oder Sondermüll sind gefährliche, meist giftige Abfälle, welche nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Dazu zählen: Lacke, Spraydosen, Batterien, Öle, Farbverdünner, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Die Entsorgung von Problemstoffen (illegal) auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Für Sie zuständig