Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

 große Karte

Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 Berlin
  • Postanschrift
    10820 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Schreiber
  • Tel.: (030) 90277-2450
  • Fax: (030) 90277-7822
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-15.00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen

Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
  • Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
  • Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke

Gebühren

  • Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.