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Wissenswertes aus der BVV

Hinweise für die Beantragung von Sondermitteln der BVV
Auf ihrer Sitzung vom 17. August 2005 hat die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg eine einheitliche Regelung für die Beantragung von Sondermitteln der BVV beschlossen.


Diese Regelung wurde als Vorlage des Vorstehers in der o.g. Sitzung beraten und einstimmig beschlossen:

Der Bezirksverordnetenvorsteher bittet die Bezirksverordnetenversammlung folgende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

MERKBLATT
über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV

Die Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln muss daher mindestens 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden:

1. Sondermittel müssen schriftlich beim Bezirksverordnetenvorsteher beantragt werden.

2. Die Maßnahme, für die die Zuwendung erfolgen soll, muss genau beschrieben werden.

3. Der Eigenanteil muss dargestellt werden. Projekte, die einen Eigenanteil / eine Eigenleistung erbringen, werden vorrangig bedacht.

4. Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen. Hierbei soll die Summe von 2.000 Euro nicht überschritten werden.

5. Mindestens drei Kostenvoranschläge müssen dem Antrag beigefügt werden.

6. Grundsätzlich soll jeder Begünstigte innerhalb eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten.

Berlin, den 09.08.2005

Herr Kotecki, Rainer
Bezirksverordnetenvorsteher

Dieser Vorlage ging ein Antrag der FDP-Fraktion voraus, welcher zunächst eingehend im Hauptausschuss beraten wurde und als Beschlussempfehlung in die BVV-Sitzung eingebracht wurde.

Merkblatt Sondermittel

Vorlage des Vorstehers - Merkblatt Das Merkblatt zur Beantragung von Sondermitteln als Dokument laden »

(Merkblatt Sondermittel, 112 KB)

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