Durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes am 15. Juli 2005 wurden die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks an den kommunalpolitischen Entscheidungen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg (BVV) und des Bezirksamtes erweitert.
Ein Element der erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten ist die Einwohnerfragestunde, die im Rahmen der öffentlichen Sitzungen der BVV eingerichtet wurde.
Bürgerinnen und Bürger haben zu Beginn der Sitzung für 30 Minuten die Gelegenheit ihre Fragen an das Bezirksamt oder die BVV zu richten.
Lesen Sie hierzu bitte § 44 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Frageberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben sowie derer, die ein durch ehrenamtliche Tätigkeit an herausgehobener Stelle, Arbeits- oder Ausbildungsstätte begründetes eigenes Interesse an der bezirklichen Fragestellung glaubhaft machen können
Sie können während der Einwohnerfragestunde persönlich eine Frage an den Bezirksbürgermeister sowie an die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte oder die BVV stellen.
Es darf nur eine Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
Erläuternde Texte sind für eine Einwohnerfragestunde ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.
Die Fragen müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV haben.
Über die formale Zulässigkeit entscheidet die Vorsteherin der BVV.
Zu Beginn jeder Sitzung der BVV findet eine Einwohnerfragestunde statt, sie umfasst 30 Minuten.
Die nächsten BVV-Sitzungstermine sind:
18.01.2012
15.02.2012
21.03.2012
25.04.2012
16.05.2012
20.06.2012
22.08.2012
19.09.2012
24.10.2012
21.11.2012
12.12.2012
Ort: Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung im 2. Stock des Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
Beginn: 17.00 Uhr
Die Fragen sind, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens am Freitag (5 Tage) vor der Sitzung der BVV bis 12.00 Uhr im Büro der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg schriftlich einzureichen.
Frist:
13.01.2012
10.02.2012
16.03.2012
20.04.2012
11.05.2012
15.06.2012
17.08.2012
14.09.2012
19.10.2012
16.11.2012
07.12.2012
Die Anfragen werden von der Vorsteherin der BVV Tempelhof-Schöneberg in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gesetzt.
Die Anfragenden werden von der Vorsteherin schriftlich eingeladen.
Die Fragen werden von der Fragestellerin/dem Fragesteller ohne Begründung mündlich vorgetragen und von den Bezirksamtsmitgliedern bzw. vom zuständigen Ausschusssprecher der BVV mündlich beantwortet.
An die Beantwortung schließt sich keine Aussprache an. Es kann von der Fragestellerin/dem Fragesteller jedoch eine Verständisfrage gestellt werden.
Bei Abwesenheit einer Fragestellerin/eines Fragestellers während der Einwohnerfragestunde wird die Anfrage nicht behandelt.
stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Büros der Bezirksverordnetenversammlung unter den folgenden Rufnummern zur Verfügung:
90 277 44 44
90 277 22 04
Hier gelangen Sie zum Kontaktformular, mit dessen Hilfe Sie Ihre Frage an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg senden können. mehr »