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Impressum
Einwohnerfragestunde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
Formular für die Einwohnerfragestunde
Hinweise
Die Frage ist, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens am Freitag (5 Tage) vor der Sitzung der BVV bis 12.00 Uhr im Büro des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg schriftlich einzureichen.
Es darf nur eine Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
Die Frage muss in einem Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV stehen. Über die formale Zulässigkeit entscheidet der Vorsteher der BVV.
Die Anfragen werden vom Vorsteher der BVV Tempelhof-Schöneberg in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gesetzt.
Die Anfragenden werden vom Vorsteher schriftlich eingeladen.
Die Fragen werden von der Fragestellerin/dem Fragesteller ohne Begründung mündlich vorgetragen und von den Bezirksamtsmitgliedern bzw. vom zuständigen Ausschusssprecher der BVV mündlich beantwortet.
An die Beantwortung schließt sich keine Aussprache an. Es kann von der Fragestellerin/dem Fragesteller jedoch eine Verständisfrage gestellt werden.
Erläuternde Texte sind für eine Einwohnerfragestunde ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.
Gremium und Datum
Hiermit melde ich mich zur Einwohnerfragestunde an:
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung
Datum
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