Hintergrund und Zielsetzung

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 hat der Berliner Senat die Implementierung eines ressortübergreifenden Runden Tisches zum Thema Sexarbeit verankert, der ein Handlungskonzept zur Verbesserung der Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden in Berlin erarbeiten soll:

Ein „Runder Tisch Sexarbeit“ wird gemeinsam mit den Bezirken und den Betroffenen Handlungskonzepte entwickeln, um die Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter/innen zu verbessern.

Der Senat von Berlin hatte der ehemaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Federführung für die Umsetzung des Runden Tisches Sexarbeit übertragen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatte sich mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verständigt, diese Aufgabe als gemeinsames temporäres Projekt umzusetzen.

Die Kooperation mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist bedingt durch die langjährige Erfahrung mit dem Thema Sexarbeit sowie durch die berlinweite Zuständigkeit des Bezirksamts für das Anmelde- und Beratungsverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

Zielsetzung

  1. Der Runde Tisch Sexarbeit ist ein beratendes Gremium, welches die in den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbarte Zielstellung verfolgt, ein Handlungskonzept zur Verbesserung der Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden zu entwickeln.
  2. Durch die Einrichtung des Runden Tisches Sexarbeit soll einen Beitrag zur Wahrnehmung von Sexarbeit als gewählte Erwerbstätigkeit geleistet werden für die – soweit dies durch Verwaltungshandeln zu gewährleisten ist – bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen.
  3. Der Runde Tisch Sexarbeit soll die in Hinblick auf die Ausübung von Sexarbeit existierenden Problemfelder erfassen und Lösungsansätze erarbeiten.
  4. Insbesondere soll die Arbeit des Runden Tisches Sexarbeit darauf hinwirken, dass die Ausübung von Sexarbeit in Berlin mit unterschiedlichen Interessen – z.B. von Anwohnenden – möglichst vereinbart werden kann.