Jugendamt vergibt Experimentierfonds Fördermittel

Ordner_Fördermittel

Auch dieses Jahr können wieder bis zu 5.000 Euro Förderung für innovative & regionale Kleinprojekte in Tempelhof-Schöneberg beantragt werden.

Ziel des Experimentierfonds ist die Förderung von Maßnahmen, die sich auf die regionalen Jugendhilfeziele (Beschluss des Jugendhilfe-Ausschusses vom 26.04.2017) beziehen und die Zielerreichung unterstützen.

Der experimentelle Charakter steht dabei im Vordergrund, d.h. es besteht die Möglichkeit neue Formate und innovative Ideen zu entwickeln und zu erproben. Gelungene Projekte und Maßnahmen sollen bestehende Träger, Einrichtungen und Projekte anregen und die Jugendhilfeangebote im Bezirk qualifizieren und zukunftsfähig gestalten. Bei Experimenten ist auch Scheitern möglich.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Gefördert werden können Maßnahmen, die neue innovative Ideen, Ansätze oder Methoden verfolgen, um die jeweiligen regionalen Ziele zu erreichen. Dabei sollten auch neue Adressaten oder Zielgruppen (bspw. Sportvereine, Ehrenamtliche, weitere Interessengemeinschaften) aktiviert, eingebunden oder als Kooperationspartner gewonnen werden. Es sollten neue Methoden, kreative Formate und fachliche Ansätze erprobt werden, die bei Erfolg von anderen Einrichtungen und Regionen aufgegriffen und konzeptionell verankert werden können.

Förderbedingungen:

Die Maßnahmen sind zeitlich auf max. zwei Jahre befristet.

Die Fördersumme für Einzelmaßnahmen dürfen 5.000 € nicht übersteigen.

Damit der Experimentierfonds auch in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen kann, muss er sich refinanzieren, d.h. die Angebote müssen sich an Bürger_innen richten.

Kooperative Projekte werden vorrangig gefördert.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Die Mittel beantragen können Freie Träger der Jugendhilfe, Schulen, Vereine, kommunale Einrichtungen. Initiativen und ehrenamtlich organisierte Gruppen können in Kooperation mit einem erfahrenen Träger oder einer erfahrenen Institution gefördert werden.

Die Anträge müssen beim Jugendamt gestellt werden.
Zur Anstragsstellung