Das Konzept des Bürger_innenrates

Ein Bürger_innenrat ist ein bewährtes Bürgerbeteiligungsverfahren aus Österreich und Baden-Württemberg, bei dem Bürger_innen mit ihren Ideen und Erfahrungen die Politik und Verwaltung „beraten“.

Video zum Konzept des Bürger_innenrates

Bildausschnitt aus em Erklärfilm Bürger_innenräte

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In diesem Video erfahren Sie, wie der Bürger_innenrat funktioniert.

Wie wird ein Bürger_innenrat ausgewählt?

Der eigentliche Bürger_innenrat besteht aus einer Gruppe von 12-15 Personen, welche per Zufallsauswahl – ähnlich wie bei Schöff_innen – aus dem Melderegister bestimmt und von der Bezirksverwaltung angeschrieben werden. Der Bürger_innenrat soll dabei einen gesellschaftlichen Durchschnitt der Region abbilden. Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Bürger_innenrat wird jeweils zu einem bestimmten Thema einberufen und nach seiner Arbeit wieder aufgelöst.

Was machen die ausgewählten Bürger_innen im Rat?

Die Gruppe trifft sich für 1 ½ Tage in einer Art Workshop, der von einer speziell geschulten Person moderiert wird. Zu dem vorgegebenen Thema werden gemeinsam möglichst kreative Lösungsvorschläge entwickelt. Die Teilnehmer_innen bringen nur ihre persönlichen Meinungen zum Ausdruck, erfüllen also keine Repräsentantenfunktion. Die Ergebnisse werden zu einem gemeinsamen Lösungskonzept des Rates zusammengefasst.

Was geschieht mit den Lösungsvorschlägen?

Die Lösungsvorschläge werden in einem zeitnah angesetzten „Bürgercafé“ der Öffentlichkeit vorgestellt – also allen Bürger_innen, der Verwaltung, Politiker_innen und der Presse. Die Vorschläge werden dort noch einmal mit den Bürger_innen diskutiert und an Thementischen bearbeitet. Auch dieser Schritt wird von Moderator_innen begleitet.

Was machen Politik und Verwaltung mit den erarbeiteten Vorschlägen?

In einer sogenannten „Resonanzgruppe“ setzen sich die Verwaltungsfachleute und gegebenenfalls externe Akteure mit den Vorschlägen auseinander. Sie prüfen, welche der Vorschläge wie umgesetzt werden können. Im Anschluss teilen sie dem Bürger_innenrat und der Öffentlichkeit mit, welche der Vorschläge umgesetzt werden. Sie erklären auch, warum Vorschläge nicht – oder noch nicht – umgesetzt werden können.

Was ist das Ziel der Bürger_innenräte?

Bürger_innen werden in politische Planungs- und Entscheidungsprozesse aktiv mit einbezogen. Es entsteht ein Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Bürger_innen. Bürger_innenräte sind eine Ergänzung zum bestehenden politischen System – also neben „Legislative“ ( Gesetzgebung ), „Judikative“ ( richterliche Gewalt ) und „Exekutive“ ( Vollstreckung ) eine vierte Gewalt im Staat: die „Konsultative“. Die Beratung von Politik und Verwaltung durch die Bürger_innen. Sie werden dazu motiviert, sich für Politik zu interessieren, sich selber eine Meinung zu bilden und Ideen zu entwickeln.
Da zu jedem Thema ein neuer Bürger_innenrat einberufen wird, haben viele Bürger_innen die Möglichkeit, zu erfahren, dass ihre Ideen und ihre Mitgestaltung auch wirksam sind.

Um welche Themen geht es bei einem Bürger_innenrat?

Die Themen können von Bürger_innen oder von der Politik vorgeschlagen werden und sollen das „Gemeinwohl betreffende“ Fragestellungen beinhalten. Dabei werden die Fragestellungen bewusst offen gehalten. Besonders erfolgreich waren Bürger_innenräte zu den Themen „Wie können wir Lebensqualität und Wachstum vereinbaren?“, „Wie gelingt gute Nachbarschaft?“ und „Wie wollen/müssen wir mit Grund und Boden umgehen?“

Grafische Darstellung des Konzeptes