Drucksache - 1459/XX  

 
 
Betreff: Wohnquartier Albert- / Ebersstraße wirksam vor Durchgangsverkehr schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.01.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19. Februar 2019  folgenden Beschluss:


Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz des Wohnquartiers Albertstraße/Ebersstraße vor unerwünschtem Durchgangsverkehr ergriffen werden können
Geprüft werden soll dabei insbesondere die Ausweisung unechter Einbahnstraßen in der Ebers- und Feurigstraße nördlich der Dominicusstraße zur Verhinderung von Einfahrten in das Gebiet von der Dominicusstraße aus.
Die freie Ein- und Ausfahrt für die Feuerwehr (Standort Feurigstraße) ist davon nicht tangiert.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Ein Eingriff in den fließenden Verkehr im Abschnitt Albertstraße/Ebersstraße zum Schutz vor Durchgangsverkehr erfordert ein Verkehrskonzept. In diesem sollte u.a. der tatsächliche Durchgangsverkehr sowie der Ziel- und Quellverkehr festgestellt werden. Daraus folgend können ggf. notwendige und zulässige verkehrliche Maßnahmen wie z.B. die im Beschluss erwähnten "unechten" Einbahnstraßen erarbeitet werden.
r das Jahr 2020 sind alle personellen und finanziellen Ressourcen für das Thema Verkehrskonzepte in der Arbeitsplanung bestehender Projekte gebunden. Deshalb wird das Bezirksamt diesen Wunsch der BVV in die Arbeitsplanung für 2021/22 mit aufnehmen.

 

 
 

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