Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19. Februar 2019 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz des Wohnquartiers Albertstraße/Ebersstraße vor unerwünschtem Durchgangsverkehr ergriffen werden können
Geprüft werden soll dabei insbesondere die Ausweisung unechter Einbahnstraßen in der Ebers- und Feurigstraße nördlich der Dominicusstraße zur Verhinderung von Einfahrten in das Gebiet von der Dominicusstraße aus.
Die freie Ein- und Ausfahrt für die Feuerwehr (Standort Feurigstraße) ist davon nicht tangiert.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Ein Eingriff in den fließenden Verkehr im Abschnitt Albertstraße/Ebersstraße zum Schutz vor Durchgangsverkehr erfordert ein Verkehrskonzept. In diesem sollte u.a. der tatsächliche Durchgangsverkehr sowie der Ziel- und Quellverkehr festgestellt werden. Daraus folgend können ggf. notwendige und zulässige verkehrliche Maßnahmen wie z.B. die im Beschluss erwähnten "unechten" Einbahnstraßen erarbeitet werden.
Für das Jahr 2020 sind alle personellen und finanziellen Ressourcen für das Thema Verkehrskonzepte in der Arbeitsplanung bestehender Projekte gebunden. Deshalb wird das Bezirksamt diesen Wunsch der BVV in die Arbeitsplanung für 2021/22 mit aufnehmen.