Drucksache - 1442/XX  

 
 
Betreff: Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 7-83
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
30.10.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
13.11.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.12.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.02.2020 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
fruehe_ToeB_Abwägung_7-83_zA-BA_final
7-83_Abwägung_3-1_zA-BA_final
Mitteilung zur Kenntnisnahme

für die Grundstücke Meraner Straße 31/35, Am Mühlenberg 2/4, 12, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, Innsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlenberg (Flurstück 67/12) sowie die Steinacher Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 1) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zum Bebauungsplanentwurf 7-83 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 10.09.2018 bis einschließlich 10.10.2018 statt. Es gingen insgesamt 30 Stellungnahmen ein, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtentwicklungsamtes der Anlage 1 zu entnehmen sind.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2018 wurden 43 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Insgesamt gingen 28 Stellungnahmen ein, wobei in 16 Stellungnahmen planungsrelevante Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken zur weiteren Planung gegeben wurden, die eine Abwägung erforderten. Anlage 2 enthält die Auflistung und Abwägung aller Stellungnahmen.

 

Rechtsgrundlagen

 

-          Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 )

-  Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664)

-  Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris zur Drucksache).

 
 

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