Drucksache - 1433/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 30.10.2019 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zugunsten nachhaltiger Stoffkreisläufe wird grundsätzlich seitens des Bezirksamtes begrüßt. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten erfolgt seitens des Bezirksverwaltung bereits eine Wiederverwendung von Stoffen (Re-Use), beispielsweise über die Verwendung von RC-Betonen (Recyclingbeton als Zuschlagsstoff). Weitergehende Initiativen außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit des Bezirksamtes, also der Einrichtung und der Betreuung von Korksammelstellen, sind aufgrund des aktuellen Arbeitsdruckes der hierfür in Betracht kommenden Mitarbeiter_innen organisatorisch nicht umsetzbar. Der Aufwand, der aus dem Antrag "Tempelhof-Schöneberg sammelt Kork" resultierte, ist unter den gegenwärtigen Bedingungen eine nicht leistbare Zusatzaufgabe. Weiterhin ist zu beachten, dass für die Aufstellflächen von Korksammelbehältern in den Dienstgebäuden (einschließlich der geeigneten Zugänglichkeit für Bürger_innen) keine geeigneten Flächenpotentiale zur Verfügung stehen. Bestehende Durchgänge und Wartebereiche können aus Gründen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit nicht für das Aufstellen von Sammelbehältern (bei zugleich einfacher öffentlicher Erreichbarkeit) nicht genutzt werden.
Nach einer Internetrecherche sei abschließend darauf verwiesen, dass Korksammelstellen häufig bei Unternehmen oder Einrichtungen angeboten werden, welche das Material Kork bei der Herstellung oder beim Verkauf ihrer Produkte auch tatsächlich in Umlauf bringen. Hier schließt sich tatsächlich auch räumlich der Prozess "Herstellung-Nutzung- Wiederverwendung" zugunsten einer optimalen gesellschaftspolitischen Akzeptanz.
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