Drucksache - 1410/XX  

 
 
Betreff: Querungshilfen für Radfahrende und Fußgänger*innen in der Alarich- und in der Rathausstraße einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.10.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.02.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
23.03.2020    entfällt - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt      
29.05.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 10. Oktober 2019 folgenden Beschluss:

 

 Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung von Querungshilfen für Radfahrer_ und Fußgäner_innen sowohl in der Alarichstraße zwischen der Einmündung Wulfila-Ufer und der Germelmannbrücke als auch südlich der Brücke in der Rathausstraße auf Höhe des am Teltowkanals befindlichen Rad- und Fußwegs einzusetzen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mit der Empfehlung der BVV an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

„Die VLB hat in einer ersten Vorprüfung keine generellen Ausschlussgründe für den Bau von Mittelinseln als Querungshilfen in den genannte Bereichen erkennen können.
Im Abschnitt zwischen der Einmündung Wulfila-Ufer und der Germelmannbrücke könnte in Verbindung mit einer Mittelinsel auch ein Fußgängerüberweg (FGÜ) in Betracht kommen.

Die Einrichtung eines FGÜ ist an bestimmte verkehrliche und bauliche Voraussetzungen gebunden. Jeder mögliche Standort wird mit den Bezirksämtern, der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden in der eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ unter der Federführung des Referates IV B (der SenUVK) geprüft.

Die VLB hat daher den Vorgang zur weiteren Prüfung am 07.01.2020 befürwortend an diese Arbeitsgruppe weitergeleitet.“

 

Das Bezirksamt wird über die Ergebnisse der Prüfung in der Arbeitsgruppe unaufgefordert im Bericht aus der Verwaltung im zuständigen Ausschuss der BVV berichten.

 

 

 

 
 

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