Drucksache - 1386/XX
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Für welche Aufgaben wird der Bezirk im Rahmen der Gesetzgebung zum Berliner Mietendeckel ab wann zuständig sein? 2. Wie viel Personal wird der Bezirk dafür erhalten und bei welcher Abteilung soll dieses Personal angegliedert werden? 3. Bis wann erwartet das Bezirksamt angesichts der durchschnittlichen Dauer von 170 Tagen für die Besetzung einer Stelle im Bezirk, dass die neue Mietendeckelstelle einsatzfähig ist und welche Ausbildungsmaßnahmen sind für die neuen Mitarbeiter notwendig? 4. Hält es das Bezirksamt nach den Erfahrungen mit dem Prostitutionsschutzgesetz und anderer Aufgabenerweiterungen in der Vergangenheit für möglich, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab 1.1.2020 die mit der Mietendeckelgesetzgebung verbundenen Aufgabenstellungen in vollem Umfang erfüllen kann?
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