Drucksache - 1383/XX  

 
 
Betreff: Das Bezirksamt unterstützt die Neuaufnahme des Gebietes Nahariyastraße in das Programm Soziale Stadt zum 01.01.2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
30.10.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung von dem Beschluss Kenntnis zu nehmen, die Einrichtung des QM-Gebietes Nahariyastraße ab 2021 zu unterstützen und seine finanziellen und personellen Ressourcen in diesem Quartier verstärkt zu bündeln.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich frühzeitig aufgestellt, zwei Planungsräume mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf gem. Monitoring Soziale Stadt hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen sowie einer möglichen Aufnahme in das Programm Soziale Stadt zu untersuchen. Im Ergebnis wurde 2014 für den Planungsraum Nahariastraße eine Initiativbewerbung auf eine Förderung aus dem Programm Soziale Stadt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute Stadtentwicklung und Wohnen) eingereicht. Diese sowie eine vertiefende Untersuchung des Gebietes in 2015 fanden jedoch keine Berücksichtigung bei der Festlegung neuer QM-Gebiete 2016. Im Jahr 2019 wurden erneut Berlin weit vertiefende Untersuchungen von Planungsräumen mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf durch das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragte Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik IfS durchgeführt.

 

 

Im Ergebnis soll nunmehr der Planungsraum Nahariyastraße ab 01.01.2021 als neues QM-Gebiet in das Programm Soziale Stadt aufgenommen werden. Für den dazu herbeizuführenden Senatsbeschluss erklärt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, die im Folgenden aufgeführten Verpflichtungen zu erfüllen:

 

1. Das Bezirksamt unterstützt die Einrichtung des Quartiersmanagementgebietes Nahariyastraße und erklärt sich bereit, seine finanziellen und personellen Ressourcen in diesen Quartieren verstärkt zu bündeln.

2. Das Bezirksamt stellt die erforderlichen ressortübergreifenden Abstimmungen sowie die Kooperation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den lokalen Akteuren und Partnern der Quartiersentwicklung in den Gebieten sicher.

3. Das Bezirksamt begleitet die Erstellung der „Integrierten Handlungs- und Entwicklungskon-zepte“ (IHEK). Dieses analysiert die Stärken und Schwächen des Quartiers und benennt mögliche Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern sowie die Ressourcen und Ver-antwortlichkeiten. Das Bezirksamt ergänzt hier seine jeweiligen fachlichen Planungen und prüft, ob und wie durch die Soziale Stadt initiierte Leuchtturmprojekte langfristig vom Bezirk übernommen werden können.

4. Der Bezirk benennt mindestens eine Bearbeiterin oder einen Bearbeiter als Förderstelle und bezirkliche Gebietssteuerung (pro Gebiet ½ Stelle). Die Förderstelle nimmt an den monatlichen Steuerungsrunden verbindlich teil. Die Umsetzung der Quartiersverfahren gemäß der Fondsstruktur erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Verfahrensgrundsätze der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn). Fristen und Termine insbesondere zur Berichterstattung und zur Mittelverwendung werden durch das Bezirksamt eingehalten.

5. Der Bezirk verpflichtet sich, an Veranstaltungen im Gebiet (z.B. Quartiersratssitzungen, Kiezkonferenzen) sowie an Veranstaltungen der SenStadtWohn (QM Jour Fixe, Förderstel-lentermine) regelmäßig teilzunehmen.

6. Der Bezirk erklärt sich bereit (ggf. in Kooperation mit Wohnungsunternehmen), den Ge-bietsbeauftragten in jedem Gebiet zentral gelegene, Barriere arme und gut erreichbare Räume für das Vor-Ort-Büro zur Verfügung zu stellen oder die Kosten des Vor-Ort-Büros (Nettokaltmiete) zu übernehmen.

 
 

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