Drucksache - 1320/XX  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2020/2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
12.09.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (Sondersitzung zum HH 2020/2021) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss
04.09.2019 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
12.09.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (Sondersitzung zum HH 2020/2021) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021
Entwurf Bezirkshaushaltsplan 2020_2021

Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin bittet zu beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan wird für das

 

a)      Haushaltsjahr 2020 mit

Einnahmen in Höhe von      870.947.600 €

Ausgaben in Höhe von      870.947.600 €

und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von       2.001.000

 

sowie

 

b)      Haushaltsjahr 2021 mit

Einnahmen in Höhe von      874.127.000

Ausgaben in Höhe von      874.127.000

und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von         2.001.000

 

festgestellt.

 

 

Begründung:

 

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan.

 

Gemäß Artikel 85 Abs. 2 VvB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BezVG werden den Bezirken für die Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen. Abweichend von den Vorschriften zu § 26a der Landeshaushaltsordnung (LHO) besteht die Globalsumme aus dem Produktsummenbudget (PSB) mit den Teilplafonds Personal, Transfers und sonstige Sachausgaben sowie der Einnahmevorgabe und dem Wertausgleich zwischen den Bezirken. Zusätzlich erhält der Bezirk eine Zuweisung für die Transferausgaben außerhalb des PSB sowie die Zuweisung für Investitionen. Wie in den Vorjahren wird die auf Basis von Daten der Kosten- und Leistungsrechung vom Senat festgesetzte Zuweisung an die Bezirke (Bezirksplafonds) auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage einen Haushaltsplanentwurf aufzustellen, der weiterhin nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln gegliedert ist.

 

Erneut ist vom Senat beschlossen worden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 aufzustellen. Um negative Auswirkungen für das Planjahr 2021 zu vermeiden, soweit landesweit kein Nachtragshaushaltsplan für 2021  aufgestellt werden sollte bzw. die zeitlichen Abläufe eine Einbindung der Bezirke in dieses Verfahren nicht ermöglichen sollten, muss auch der Bezirksplan für das Planjahr 2021 titelkonkret erstellt werden.

 

Die tatsächlichen Werte für das Planjahr 2021 sind vom Ergebnis der Daten der Kosten – und Leistungsrechnung 2019 aller Bezirke abhängig und werden frühestens im Mai 2020 vorliegen.

 

Über das weitergehende Verfahren, Veränderungen im Rahmen der Nachschau bzw. durch Beschluss des Abgeordnetenhauses wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zeitnah unterrichten.

 

 

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2020

a) Produktsummenbudget (PSB)     579.075.000 €

 Transferausgaben (Z - Teil außerhalb des PSB)    237.240.000 €

 Vertikaler Wertausgleich             837.000 €

 abzügl. Einnahmevorgabe     -156.033.000 €

und

b) Teilsumme Investitionen        13.587.000 €.

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2021:

a) Produktsummenbudget (PSB)     594.239.000 €

 Transferausgaben (Z – Teil außerhalb des PSB)   243.878.000 €

 Vertikaler Wertausgleich             837.000 €

abzügl. Einnahmevorgabe     -159.862.000 €

und

b) Teilsumme Investitionen        17.087.000 €.

 

Die genannten Zahlenwerte sind jeweils im Vergleich zum Vorjahr nur bedingt aussagekräftig. Für weite Bereiche der Bezirksverwaltung spiegeln sie das Ergebnis der Kosten – und Leistungsrechnung im bezirksweiten Vergleich wider.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat erneut von der rechtlichen Möglichkeit des § 26 a LHO Gebrauch gemacht und Leitlinien z.B. für die Veranschlagung bei der baulichen Unterhaltung Hoch, Tief, Ausbildungsmittel sowie Lehr – und Lernmitteln festgelegt. Vergleichbares gilt für einen Teil der Transferausgaben. Hier werden zwar keine konkreten Leitlinien gesetzt, aber Mindestveranschlagungen vorgegeben. Die Einhaltung wird in einer von der SenFin durchgeführten Nachschau geprüft und gegenüber dem Abgeordnetenhaus dargelegt, ob die Bezirke die Transferausgaben auch sachgerecht veranschlagt haben. Die SenFin hat außerdem vorgegeben, dass Stellen mit Wegfallvermerk mit vollen Ansätzen im Kapitel 3390 aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu veranschlagen sind, da eine weitere Finanzierung des Personals bis zur dauerhaften Unterbringung in finanzierte Aufgabengebiete im Land Berlin aus dem Bezirkshaushalt zu erfolgen hat.

 

Für die Erstellung des Entwurfs Teilplan 2020 bestand die Möglichkeit, durch Mittel aus dem Jahresüberschuss 2018 das von der SenFin zugewiesene Budget zusätzlich um rd. 22 Mio Euro zu erhöhen. Da das Jahresergebnis 2019 noch nicht feststeht, war für den Teilplan 2021 nur ein Merkansatz in Höhe von 1.000 Euro zulässig.

 

Die Möglichkeit des Ausgleichs durch Pauschale Minderausgaben ist formal auf einen Wert von 1 % der Ausgaben der Ansätze bei den Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 begrenzt. Für das Haushaltsjahr 2020 liegt das Gesamtvolumen der Pauschalen Minderausgaben innerhalb dieser Optionsgrenze. In 2021 wird diese Grenze weit überschritten und im Rahmen der Nachschau von der SenFin beanstandet werden.

Veranschlagte Pauschale Minderausgaben – auch innerhalb der zulässigen Bandbreite - zwingen zu einer Entscheidung in der jeweiligen Haushaltswirtschaft, wie die veranschlagten Überschreitungen der Zuweisung durch Sperren bei den Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen ausgeglichen werden können. Dabei sind alle Einnahme- und Ausgabebereiche gleichermaßen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2020/2021 erfolgte im Bezirk wie folgt:

 

Im Bezirksamt wurde in seiner Sitzung am 14.5.2019 zur Vorbereitung auf die zu führenden Chefgespräche eine Mitteilung in Haushaltsangelegenheiten für den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 zur Kenntnis genommen.

Die Fachbereiche waren danach aufgefordert, für die Chefgespräche einen Haushaltsplanentwurf für 2020/2021 zu erstellen. In diesem Zusammenhang wurden einheitlich vorgefertigte Tabellen zur Verfügung gestellt, die rechtzeitig vor den Chefgesprächen dem Finanzservice zurückzureichen waren.

Im Zeitraum vom 4.6.-19.6.2019 fanden abteilungsbezogene Chefgespräche statt, in dessen Rahmen die Abteilungen die Möglichkeit hatten, ihre Bedarfe, die über das errechnete Budget hinausgingen, zu begründen und ggf. Einsparpotentiale zu erörtern.

 

Die einzelnen Ergebnisse der Chefgespräche der Bereiche (einschl. abschließender Revision durch den Finanzservice) sind der beigefügten Anlage A zu entnehmen.

Im Rahmen der Chefgespräche wurde vereinbart, Beträge von Beschaffungen von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen (Austausch von nicht elektrisch höhenverstellbaren), die die Bereiche in 2020/2021 in der Ansatzbildung berücksichtigt hatten, wieder abzusetzen. Durch eine abteilungsübergreifende Abfrage durch die SE FM wurde ein bezirksweiter Bedarf festgestellt. Es wurde eine zentrale Mittelvorsorge im Kapitel 4500 für 2020/2021 in Höhe von jeweils 200 T€ für die Beschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen getroffen.

 

Die summenmäßige Zusammenfassung der Ergebnisse der Chefgespräche nach Revision ist der Anlage B -2020- und Anlage B - 2021- Übersicht/Zusammenfassung aller Bedarfe der Bereiche -, zu entnehmen

Am 24.6.2019 erfolgte die Übersendung des Globalsummenschreibens zur 1. Fortschreibung (1. FS) 2020/2021 (Anlage 1 ) durch die SenFin.

Aufgrund der 1. FS und Fehlerkorrekturen war eine Neuberechnung des PSB erforderlich.

 

Erläuterungen zu Anlage B -2020- und Anlage B -2021-:

Sp. 1 stellt das PSB zu den Chefgesprächen einschl. Revision dar. 

 

Sp.2 ist der Mehrbedarf /Minderbedarf nach den Chefgesprächen und Revision zu entnehmen. Die Mehr- oder Minderbedarfe entsprechen den Angaben in der  Anlage A.

Sp. 3 enthält das neu errechnete PSB nach 1. Fortschreibung und Fehlerkorrekturen.

 

Sp.4 zeigt die Differenz zwischen altem und neuem PSB.

 

Sofern durch die Fortschreibung auch Ausgabeansatzerhöhungen notwendig waren (Vorgabe SenFin durch Sonderkalkulation; Anlage 2), ist Sp 5 der Betrag zu entnehmen, um den sich die Ansätze erhöhen mussten (Reduzierung Mindestvorgabe Transfers KFA BuT, Stellenzuwachs BTHG Soz und Jug; Jugendgerichtshilfe; Honorarerhöhung VHS: in Anlage A war bereits vom Amt ein Betrag berücksichtigt. Deshalb wurde der Ansatz in Absprache mit dem Amt nur um den Differenzbetrag erhöht).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Sp. 6 ist der offene Mehr- oder Minderbedarf nach Chefgesprächen und 1. FS dargestellt.

 

Der Sp. 7 ist der Mehrbedarf/Minderbedarf gesetzter Bereiche zu entnehmen

 

Sp. 7a (nur 2020) Finanzierungen des Mehrbedarfs aus Jahresüberschuss 2018

 

Sp.7b (nur 2020) Summe offener Bedarf

 

Sp. 8 Budget neu

 

Sp.9 Sonderfinanzierungen aus Jahresüberschuss aus Anhang

 

Sp.10 Finanzierung zusätzliche VZÄ (Verteilung gem. BA)

 

Sp. 11 Summen Z-Teil

 

Sp. 12 Budget insgesamt

 

Sp. 13 (nur 2021) Pauschale Minderausgabe ( PMA ) 2021. Die PMA muss mit der Neuaufstellung 2021 aufgelöst werden

 

Die Mehrbedarfe der Abteilungen in 2020 konnten durch verfügbare Mittel aus dem Jahresabschluss 2018 unter Berücksichtigung von Unterschreitungen innerhalb der Abteilungen zu 100 % abgefedert werden. Weitere Unterschreitungen wurden letztendlich zum Ausgleich des gesamten Haushaltes herangezogen.

Wie in den vergangenen Jahren waren für das zweite Jahr des Doppelhaushaltes die Ansätze grundsätzlich von 2020 nach 2021 zu spiegeln. Sofern andere Ansätze für 2021 erforderlich sind (z.B. im Personalbereich, im T- und Z-Teil aufgrund anderer Vorgaben etc.), waren die angepassten Summen zu berücksichtigen. Der rechnerische Ausgleich für 2021 erfolgt zur Zeit durch das Einstellen von Pauschalen Minderausgaben im Kapitel 4500 Titel 97203. Die Höhe der in 2021 veranschlagten PMA wird im Rahmen der Nachschau von der SenFin beanstandet werden. Die konkrete Planung des Haushaltsjahres 2021 wird nach Mitteilung der SenFin zur Neuberechnung des Budgets für 2021neu Mitte des Jahres 2020 erfolgen.

 

Im Rahmen der Revision im Finanzservice wurden folgende Vorgaben und Leitlinien aus der Mitteilung in Haushaltsangelegenheiten überprüft:

 

-          Anlage 3: Leitlinien des Bezirks zur Veranschlagung 2020/2021 bzw.

Festlegungen für die Haushalts- und Stellenwirtschaft 2020/2021,

-          Anlage 4: Einnahmevorgaben E03, E04 und E05. Durch die 1.FS wurde auch die

Einnahmevorgabe für das Einnahmefeld E03 geringfügig (insgesamt um 13 T€) geändert. Im Rahmen der Revision wurden Ansätze vom Finanzservice entsprechend angepasst

-          Anlage 5: Vorgaben zur Mindestveranschlagung des T-Teils -ohne T-Rest

und der Beköstigung,

-          Anlage 6: Vorgaben Z-Teil.

Die Vorgaben wurden bei der Planung durch die Bereiche eingehalten.

 

Erstmalig wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) ein Richtwert für die Veranschlagung von Personalausgaben vorgegeben. Dieser Richtwert wurde beim Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021 begründet leicht überschritten.

 

 

 

 

Zusätzlich werden nachstehende Anlagen beigefügt:

 

-          Anlage C: Zahlenwerk mit derzeit aktuellen Erläuterungen (werden weiterhin noch revidiert)

 

-          Anlage D: derzeit aktueller Vorbericht zum Bezirkshaushaltsplan

 

-          Anlage E: Gesamtdarstellung der Personalmittelansätze nach

Chefgesprächen, Revision und 1. Fortschreibung

 

-          Anlage F: Stellenplan und Stellenübersicht (Stellenplanvermerke werden weiterhin noch revidiert)

 

 

Da die Anlagen zur Drucksache sehr umfangreich sind, sind sie online zur Drucksache einsehbar. Die Bezirksverordneten erhalten je ein Exemplar des Entwurfes des Bezirkshaushaltsplans 2020/2021.

 
 

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